RECHT: ELEMENTARSCHADEN Bild: © Rainer Fuhrmann – stock.adobe.com 36 11-21 | expertenReport
Beratungspflichten, Haftung, Deckungslücken am Beispiel der Elementarschaden-Versicherung Wann Versicherungsmakler und Agenten für Unversichertes wie Versicherer haften Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die versicherten Schäden der Flutkatastrophe im Juli auf rund 7 Milliarden Euro. Für ganz oder teilweise nicht versicherte Schäden käme indes auch die Einstandspflicht des häufig „betreuenden“ Versicherungsvermittlers in Betracht. Während 99 Prozent der Gebäude entsprechend versicherbar sind, besteht gegen elementare Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Lawinen allenfalls bei 46 Prozent in Deutschland eine Versicherungsdeckung – im letzten Hochwassergebiet sogar für nur 37 Prozent. → expertenReport | 11-21 37
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