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eR 11/21

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Mittendrin im letzten Quartal dominiert das Jahresendgeschäft die letzten Wochen des Jahres. Wie immer ist dabei der Endspurt nicht unwesentlich. Geplante Abschlüsse wollen noch rechtzeitig unter Dach und Fach gebracht werden und die anstehende Änderung des Rechnungszinses zum 01.01.2022 sowie die Ungewissheit hinsichtlich künftiger politischer Rahmenbedingungen befeuern dies zusätzlich. Denn durch neue Richtlinien, Konzepte, Trends, Entwicklungen und auch Möglichkeiten werden auch im kommenden Jahr die Karten wieder neu gemischt. Unverändert hoch bleiben die Anforderungen in der Kundenberatung durch die Vielzahl an immer komplexer werdenden Informationen. Insofern bilden fundiertes Wissen verknüpft mit einem vorausschauenden Riskmanagement im gewerblichen Sektor sowie einer umfassenden Risikoanalyse im Privatkundenbereich immer mehr die Basis für jedes fundierte Beratungsgespräch. Das bedeutet aber auch, dass Versicherungsvermittler*innen sehr gut über mögliche Risiken im eigenen Handlungsumfeld informiert sein müssen. Stolperfallen tun sich hier regelmäßig auf. Eine großartige Unterstützung bieten auch dieses Jahr wieder die sehr detaillierten Beiträge der namhaften Rechtsanwälte und Fachautoren. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mitwirkenden der Ausgabe dafür, dass sie mit ihrem weitreichendem Know-how und der thematischen Spezialisierung unseren Lesern ein so großes Spektrum eröffnen. Bleiben Sie gut informiert und nutzen Sie diesen Wissenstransfer auch für Ihre Überlegungen und Planungen für das neue Jahr 2022. Die Redaktion des expertenReport wünscht allen ein erfolgreiches Jahresendgeschäft und natürlich beste Gesundheit.

RECHT: ELEMENTARSCHADEN

RECHT: ELEMENTARSCHADEN Bild: © Rainer Fuhrmann – stock.adobe.com 36 11-21 | expertenReport

Beratungspflichten, Haftung, Deckungslücken am Beispiel der Elementarschaden-Versicherung Wann Versicherungsmakler und Agenten für Unversichertes wie Versicherer haften Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziffert die versicherten Schäden der Flutkatastrophe im Juli auf rund 7 Milliarden Euro. Für ganz oder teilweise nicht versicherte Schäden käme indes auch die Einstandspflicht des häufig „betreuenden“ Versicherungsvermittlers in Betracht. Während 99 Prozent der Gebäude entsprechend versicherbar sind, besteht gegen elementare Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Lawinen allenfalls bei 46 Prozent in Deutschland eine Versicherungsdeckung – im letzten Hochwassergebiet sogar für nur 37 Prozent. → expertenReport | 11-21 37

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