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eR 11/21

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Mittendrin im letzten Quartal dominiert das Jahresendgeschäft die letzten Wochen des Jahres. Wie immer ist dabei der Endspurt nicht unwesentlich. Geplante Abschlüsse wollen noch rechtzeitig unter Dach und Fach gebracht werden und die anstehende Änderung des Rechnungszinses zum 01.01.2022 sowie die Ungewissheit hinsichtlich künftiger politischer Rahmenbedingungen befeuern dies zusätzlich. Denn durch neue Richtlinien, Konzepte, Trends, Entwicklungen und auch Möglichkeiten werden auch im kommenden Jahr die Karten wieder neu gemischt. Unverändert hoch bleiben die Anforderungen in der Kundenberatung durch die Vielzahl an immer komplexer werdenden Informationen. Insofern bilden fundiertes Wissen verknüpft mit einem vorausschauenden Riskmanagement im gewerblichen Sektor sowie einer umfassenden Risikoanalyse im Privatkundenbereich immer mehr die Basis für jedes fundierte Beratungsgespräch. Das bedeutet aber auch, dass Versicherungsvermittler*innen sehr gut über mögliche Risiken im eigenen Handlungsumfeld informiert sein müssen. Stolperfallen tun sich hier regelmäßig auf. Eine großartige Unterstützung bieten auch dieses Jahr wieder die sehr detaillierten Beiträge der namhaften Rechtsanwälte und Fachautoren. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Mitwirkenden der Ausgabe dafür, dass sie mit ihrem weitreichendem Know-how und der thematischen Spezialisierung unseren Lesern ein so großes Spektrum eröffnen. Bleiben Sie gut informiert und nutzen Sie diesen Wissenstransfer auch für Ihre Überlegungen und Planungen für das neue Jahr 2022. Die Redaktion des expertenReport wünscht allen ein erfolgreiches Jahresendgeschäft und natürlich beste Gesundheit.

RECHT:

RECHT: BERUFSUNFÄHIGKEIT Berufsunfähigkeitsversicherung BGH stellt klar, wann der Versicherungsfall eintritt Immer wieder muss zu Streitigkeiten mit Berufsunfähigkeitsversicherungen der Bundesgerichtshof Klarheit zum vereinbarten Versicherungsschutz schaffen. So auch in einer ganz aktuellen Entscheidung, die von Wirth–Rechtsanwälte erstritten wurde. Die rechtlichen Probleme beim Thema Berufsunfähigkeitsversicherung sind wahrlich vielfältig. Viele Streitigkeiten, die bei Gericht landen, drehen sich um medizinische Fragen. Etwa wenn unklar ist, ob der Betroffene wirklich derart erkrankt ist, dass er seine Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Ein weiteres Problemfeld ist häufig, ob der Versicherungsnehmer vor Abschluss der Versicherung die Gesundheitsfragen falsch beantwortet und damit eine Obliegenheitspflichtverletzung begangen hat. Und last, but not least haben wir regelmäßig den Klassiker, dass die Versicherungsbedingungen von unbestimmten Rechtsbegriffen nur so strotzen, unklar gefasst sind und auch daraus Missverständnisse und Streitigkeiten entstehen. Nicht selten finden diese Probleme ihren Weg bis zum obersten Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH). Vor Kurzem erst hatte der BGH etwa entschieden, dass Befristungen von Versicherungsleistungen vom Versicherer immer begründet werden müssen – und stärkte damit maßgeblich den Verbraucherschutz (Urteil vom 09.10. 2019, IV ZR 235/18). Auch das Urteil vom 18. Dezember 2019 (Geschäftszeichen: IV ZR 65/19) hat einen wichtigen Streit geklärt. Dort hatte der BGH entschieden, dass ein Berufsunfähigkeitsversicherer in einem Gerichtsverfahren auch dann das sogenannte Nachprüfungsverfahren durchführen muss, wenn er seine Leistung nicht anerkannt hat, der Versicherungsfall aber durch ein gerichtliches Gutachten bestätigt wurde. Dies betrifft vor allen Dingen Fälle, in denen ein von dem Gericht beauftragter Sachverständiger die Berufsunfähigkeit nur für einen bestimmten Zeitraum feststellen konnte. Das passiert häufiger, als man denkt, führt aber aufgrund der typischerweise in den Verträgen enthaltenen „Sechs-Monats-Klausel“ gleichwohl zunächst dazu, dass man einen unbefristeten Anspruch auf die Versicherungsleistung erhält. Nachfolgend möchten wir Ihnen nun ein ganz aktuelles Urteil des BGH (vom 14.07.2021, Geschäftszeichen IV ZR 153/20) vorstellen, welches wir für den betroffenen Versicherungsnehmer erstritten haben. In diesem Urteil geht es konkret um die Frage, wann der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung eintritt. Während die Klage vom Landgericht Berlin und dem Kammergericht Berlin noch abgewiesen wurde, gab der BGH dem Versicherungsnehmer recht (und verwies den Fall zurück an die Vorinstanz). Entscheidend war, wie eigentlich immer, was der Versicherer mit seinem Kunden in den Bedingungen vereinbart hat. In unserem Fall fehlte eine besondere Vereinbarung – was dann für den Versicherungsnehmer günstig war. Hier hatte der Kläger nämlich mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine sogenannte Nachversicherungsgarantie vereinbart. Diese ermöglichte es ihm, den Versicherungsumfang ohne erneute medizinische Risikoprüfung zu erhöhen. Davon hatte der Kläger mitten in einer Krankheit Gebrauch gemacht und das führte dazu, dass die Versicherungsgesellschaft nur die geringere Rente und nicht die erhöhte Rente zahlen wollte. → 30 11-21 | expertenReport

Bild: © Elnur – stock.adobe.com expertenReport | 11-21 31

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