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Seit 23. Februar 2018 besteht für Versicherungsmakler, -vermittler und -berater sowie für unmittelbar in der Beratung und Vermittlung mitwirkende Beschäftigte eine normierte Weiterbildungspflicht mit 15 Stunden/Jahr. Das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten ist groß, inklusive der Ergänzung neue Versicherungslösungen und -tarife vorzustellen. Eine isolierte Betrachtung der Tarife und Vorsorgelösungen kann insbesondere in Verbindung mit dem Einkommensschutz dazu führen, dass haftungsrechtlich relevante Stolperfallen übersehen werden. Denn es sind durchaus auch sozial- und zivilrechtliche Wechselwirkungen in der Vorsorgeberatung zu beachten. Insbesondere auch deshalb, weil mögliche Wechselwirkungen zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Krankentagegeldversicherung im Beratungsgespräch für die Absicherung der Arbeitskraft zwingend zu beachten sind. Tatsache ist, dass eine qualifizierte Vorsorgeberatung von Vermittler*innen ein Höchstmaß an fachlicher Expertise einfordert. Eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung sichert das fachliche Know-how und zahlt nachhaltig auf den Erfolg ein. Das neu konzipierte Weiterbildungsangebot der Fonds Finanz schlägt dafür im kommenden Jahr ein neues Kapitel auf.

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Versicherungs- und Finanznachrichten 10/22 Fonds-Finanz-Chef Norbert Porazik über den Stellenwert von Fachwissen im Maklerbetrieb: „Weiterbildung ist das Öl im Getriebe der Finanzdienstleistung“ www.experten.de BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG Nie war sie so wertvoll wie heute! EIGENVORSORGE IST PFLICHT Gute Pflege oder ein Sozialfall? BIOMETRISCHER URKNALL Neues aus der Nürnberger Ostendstraße

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