RECHT Dies lässt sich indes gestalten, indem an Leistungszusagen der UK im Einzelfall angeknüpft wird. Die Zession beziehungsweise Abtretung ist laut einer Äußerung der BaFin indes problematisch, weil durch die Zedierung eines solchen Rechtsanspruchs an den Versicherer (VR) die UK selbst einen Rechtsanspruch bietet und so selbst zum Versicherer würde. Womit sie aber jedenfalls kein Vermittler sein kann, sondern Versicherer, was für sich aber schlimm genug wäre, mit allen damit verbundenen Pflichten. Schließlich müssen Versicherer regelmäßig eine Erlaubnis der BaFin vor Geschäftsaufnahme besitzen – unerlaubtes Versicherungsgeschäft zu betreiben, ist keine gute Idee. Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala info@fiala.de 089 17 90 90 - 0 Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik info@pkv-gutachter.de 06772 96 25 - 68 Abtretung oder Verpfändung Anstatt mit Versicherungsvermittlern zu arbeiten, könnten auch Rechtsbeistände gleichsam als Ventil-Lösung dienen; beispielsweise Versicherungsberater. Dies mag auch Komplikationen mit sich bringen. Besser jedenfalls keine Zedierung der Rückdeckungsansprüche, sondern nur Werbung damit, dass die UK leistungsfähig ist, trotz Nichteinräumung eines Rechtsanspruchs auf ihre Leistung, weil sie diese von der Rückdeckungsversicherung sicher erhält. Verpfändung der Rückdeckung (analog bei der bAV) geht auch nicht, denn es besteht ja gegen die UK (anders als in der bAV gegen den Arbeitgeber, der damit privilegiert kein Versicherer wird) kein Rechtsanspruch, bei dessen Nichterfüllung die Verpfändung greifen könnte. Die Rückdeckungsversicherung ist ja auch nicht freiwillig – wer das jeweilige UK-Produkt bei der UK abschließt und für dieses den Beitrag zahlt, ist dann durch die UK zwangsweise in der Rückdeckung abgesichert. Und die UK erhält deren Leistungen selbst, um daraus ihre eigenen zu erbringen. Im konkreten Leistungsfall kann sie aber einen Direktanspruch an den Versicherer einräumen. Und sie kann sich auch des Versicherers als Dienstleister der UK bedienen, etwa um Leistungen für die UK zu regulieren. Die Vermittlung einer UK ist natürlich selbst auch keine Versicherungsvermittlung laut VAG, VVG unter anderem, steuerlich indes schon – sodass Vermittler einer UK auf Provisionen keine Umsatzsteuer zu erheben haben. Unterstützungskasse als Versicherungsunternehmen im Steuerrecht Laut Umsatzsteuergesetz und Versicherungssteuergesetz indes ist eine UK ein Versicherungsunternehmen, zahlt je nach Versicherungsart also Versicherungssteuer, oder ist davon, etwa in der Kranken-/Lebensversicherung, befreit und ist auch nicht umsatzsteuerpflichtig, dies für alles, was bei Rechtsanspruch Versicherung wäre. Ebenso ist der Vermittler der UK steuerlich gesehen Versicherungsvermittler, weil er mit der UK (unabhängig von eventueller Rückdeckung) eine steuerliche Versicherung vermittelt. Zulassung braucht er dazu nicht, denn gewerbe- und aufsichtsrechtlich wiederum vermittelt er keine Versicherung. Das Finanzamt will nur vermeiden, dass etwa ein VR den Rechtsanspruch ausschließt, um sich als UK die Versicherungssteuer zu sparen. Die Bezeichnungen im Rechtssystem sind nicht einheitlich. Im 19./Anfang des 20. Jahrhunderts meinte der Mörder im Strafgesetzbuch auch Frauen, als generisches Maskulin, der Bürger im Wahlgesetz indes nur Männer. Dr. Rita Süssmuth war die erste zugelassene Ärztin in Ausbildung, weil man ihr in Aussicht stellte, auf diese Karriere verzichten zu dürfen, wenn sie nicht als Arzt in Ausbildung unterschreibt, denn das bezeichne keine Männer, sondern eine Institution. Man gab aber auf, als sie fragte, ob denn Institutionen schwanger werden können, im Hinblick auf Regelungen zum schwangeren Arzt in Ausbildung. Nichtsdestoweniger bekam sie später noch vom Bundespräsidenten eine Ernennungsurkunde als Bundesminister. 58 07-23 | expertenReport
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