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eR 07/23

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Transformation sei ein Projekt – diese Sichtweise teilen einige, meist aber nur zu Beginn dieser Veränderungsphase. Werden Betroffene im Unternehmen zu strategisch, konzeptionell und organisatorisch Beteiligten reift die Erkenntnis, dass Transformation ein Prozess ist, der in alle Bereiche eingreift. Damit werden derzeit nicht nur die Versicherungswirtschaft oder die so wichtige Automobilbranche konfrontiert. Wir finden sie in vielen Branchen wieder. Das Team von codecentric betrachtet diese Anforderungen aus der Sicht eines IT-Dienstleisters und teilt damit wichtige Erfahrungen. Ich finde, man sollte öfter die Perspektive wechseln.

LEBENSBEGLEITENDES

LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL Nach den AVB führender Lebensversicherer begründet auch ein nach § 31 Infektionsschutzgesetz für mindestens sechs Monate ausgesprochenes berufliches Tätigkeitsverbot einen Anspruch auf die versicherte Berufsunfähigkeitsrente. Viele Versicherte, die sich in den Pandemiejahren eine Leistungszahlung aufgrund eines beruflichen Tätigkeitsverbots erhofften, mussten allerdings feststellen, dass mit einer behördlichen Allgemeinverfügung die Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden. Vor allem die Vertragsinhaber von Betriebsschließungsversicherungen mussten ihre Forderungen auf dem Rechtsweg geltend machen und nicht in allen Fällen wurde zugunsten der Versicherungsnehmer entschieden. Die Gothaer Lebensversicherung hat aus der Pandemie ihre Lehren gezogen und auch den Leistungsauslöser Infektionsrisiko neu geregelt. Nach den aktuellen AVB besteht ein Anspruch auf Zahlung der versicherten Berufsunfähigkeitsrente, wenn: ▶ das berufliche Tätigkeitsverbot sich auf mindestens 50 Prozent der zuletzt ausgeübten Tätigkeit der versicherten Person bezieht, ▶ eine das Tätigkeitsverbot anordnende behördliche Verfügung vorliegt, die auf gesetzlichen Vorschriften oder einer behördlichen Anordnung beruht, und ▶ das Tätigkeitsverbot eine Dauer von mindestens sechs Monaten umfasst. Für die Berufe des Heilwesens hat der Versicherer die Leistungsvoraussetzungen weiter verschlankt. Sofern sich das Tätigkeitsverbot auf die Behandlung, Versorgung oder Betreuung von Patienten bezieht, erkennt die Gothaer Lebensversicherung ohne weitere Prüfung ihre Leistungspflicht an, wenn die versicherte Person einen der folgenden Berufe ausübt: ▶ Human- oder Zahnmediziner ▶ Studierende der Human- und Zahnmedizin ▶ medizinisch behandelnde oder pflegerische Berufe mit Patientenkontakt, wie zum Beispiel: ▶ Krankenschwestern und Krankenpfleger ▶ Altenpflegerinnen und Altenpfleger ▶ Hebammen und Entbindungspfleger ▶ Arzthelferinnen und Arzthelfer Arbeitsunfähigkeit vor Berufsunfähigkeit Jeder Berufsunfähigkeit geht regelmäßig eine zumeist längere Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person voraus. In den letzten Jahren haben daher zunehmend mehr Lebensversicherer ihre BU-Versicherung um eine (optionale) „Gelbe- Schein-Klausel“ ergänzt, die eine Leistungszahlung im Fall einer mindestens sechsmonatigen Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person sichert. Bei der Konzeption der AVB konkurrieren führende Gesellschaften bei der kundenfreundlichen Ausgestaltung der Leistungsvoraussetzungen für einen Anspruch auf eine Rentenzahlung im Fall der Arbeitsunfähigkeit. So räumen Premiumversicherer nicht nur einen retrospektiven, sondern auch einen prognostischen Nachweis der leistungsbegründenden Arbeitsunfähigkeit ein. Nach den neuen AVB der Gothaer kann ein Leistungsanspruch bereits nach einer viermonatigen Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person begründet werden, wenn ein behandelnder Arzt eine fortlaufende Krankschreibung für mindestens zwei weitere Monate testiert. Der Leistungsanspruch ist dabei für den einzelnen Versicherungsfall wie auch für alle während der Versicherungsdauer mit einer Arbeitsunfähigkeit der Versicherten begründeten Versicherungsfälle auf 36 Monate begrenzt. Bekanntlich steckt der Teufel allerdings im Detail und so müssen Gelbe-Schein-Klauseln sehr genau geprüft werden. Dabei sollte der Vermittler folgende Punkte kritisch hinterfragen: ▶ Wie definiert der Versicherer eine leistungspflichtige Arbeitsunfähigkeit? ▶ Muss die leistungsverpflichtende Arbeitsunfähigkeit (zumindest einmal) von einem Facharzt testiert werden? ▶ Welche Leistungen zahlt der Versicherer im Fall einer bedingungsgemäßen Arbeitsunfähigkeit aus? ▶ Widmet der Versicherer die aufgrund Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person erbrachten Leistungen bei einem Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit in eine BU-Rente um? Legt man dieses Prüfraster über die AVB der Gothaer, so darf festgehalten werden, dass der Versicherer seine Hausaufgaben gemacht hat. Die Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person kann mit einer Bescheinigung nach § 5 42 07-23 | expertenReport

»Mit der umfassenden Modellpflege ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Gothaer ein werthaltiges Tarifinstrument für eine qualifizierte Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos.« Entgeltfortzahlungsgesetz nachgewiesen werden, das heißt, auch eine stufenweise Wiedereingliederung der versicherten Person nach langer Krankheit unterbricht den Leistungsanspruch nicht. Der Versicherer fordert beim Nachweis der Arbeitsunfähigkeit nur ein fachärztliches Testat ein und anerkennt für alle anderen Nachweise auch durch den Hausarzt ausgestellte Bescheinigungen. Aus den AVB der Gothaer ist ersichtlich, dass der Versicherer für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person eine eigenständige Tarifleistung in Höhe der versicherten BU-Rente definiert. Erkennt der Versicherer eine leistungspflichtige Berufsunfähigkeit der versicherten Person an, so kommt ab dem Ersten des Folgemonats die vertragliche BU-Rente zur Auszahlung. Eine rückwirkende Umwidmung der Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit in Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nimmt die Gothaer nicht vor, was die Schnittstelle Krankentagegeld/Berufsunfähigkeitsrente deutlich entschärft. Darum prüfe, wer sich ewig bindet … Fair Play: Die besten Versicherungsbedingungen laufen ins Leere, wenn die Annahmepolitik des Versicherers einer Vertragsannahme entgegensteht. Im Rahmen der Tarifprüfung sollten daher auch die Antragsfragen, die Annahmerichtlinien für Freizeitrisiken und die Berufsgruppenzuordnungen geprüft werden. Mit ihrem Tarifrelaunch hat die Gothaer auch ihre Antragsfragen entrümpelt. Dabei hat der Versicherer den Abfragezeitraum für Vorerkrankungen von fünf auf drei Jahre und für stationäre Behandlungsmaßnahmen von zehn auf fünf Jahre verkürzt. Der auf drei Jahre verkürzte Abfragezeitraum für Vorerkrankungen gilt dabei ausdrücklich auch für psychische Krankheiten, wenn diese ambulant behandelt wurden. Die Fragen nach Medikamentenmissbrauch, Alkoholabusus und Drogenkonsum sowie nach der Anerkennung eines Grades der Behinderung, einer Wehrdienstbeschädigung oder einer Pflegebedürftigkeit berücksichtigen einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Antragsfragen sind transparent und auch für Kunden verständlich formuliert. Krankheiten, Gesundheits- und Funktionsstörungen sind nur im Fall einer Beratung, Untersuchung oder Behandlung durch Ärzte oder andere Heilbehandler anzeigepflichtig. Nachhaltige Vorsorgeberatung gefordert! Nach den Annahmerichtlinien der Gothaer kann eine BU-Rente mit bis zu 70 Prozent des monatlichen Bruttogehalts der zu versichernden Person (bis zu einem Jahreseinkommen von 85.000 Euro) abgesichert werden. Bei der Einrichtung einer BU-Versicherung sollte der Vermittler seinen Kunden im Rahmen der lebensbegleitenden Vorsorgeberatung über die Möglichkeiten einer Anpassung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung im Rahmen von anlass(un) abhängigen Nachversicherungsoptionen aufklären. Dabei sind vor allem die „Berufsstarteroption“ und die „Karrieregarantie“ zu nennen. Mit der „Berufsstarteroption“ kann der Versicherungsnehmer bei erstmaliger Aufnahme einer unbefristeten Berufstätigkeit (das gilt auch bei einem Arbeitsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren) seine versicherte BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung verdoppeln (maximale Erhöhung um 18.000 Euro/Jahr). Die Karrieregarantie sichert unter bestimmten Voraussetzungen eine Angleichung des Versicherungsschutzes an die Einkommenssituation ohne Gesundheitsprüfung bis zu einer maximalen BU-Rente von 72.000 Euro/Jahr. Wenn der Versicherungsnehmer seine regelmäßige Arbeitszeit, zum Beispiel nach der Geburt eines Kindes, reduziert, kann auch der Versicherungsschutz entsprechend abgespeckt werden. Im Fall einer Erhöhung der Arbeitszeit zu einem späteren Zeitpunkt garantiert die Gothaer die Wiederherstellung des vormaligen Versicherungsschutzes ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Fazit: Mit der umfassenden Modellpflege ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet die Gothaer ein werthaltiges Tarifinstrument für eine qualifizierte Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos. Herrn Arnoldi würde dabei das Fortschreiben der im Jahr 1914 begründeten BU-Historie auf hohem Niveau sicherlich mit Freude erfüllen. expertenReport | 07-23 43

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