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eR 07/23

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Transformation sei ein Projekt – diese Sichtweise teilen einige, meist aber nur zu Beginn dieser Veränderungsphase. Werden Betroffene im Unternehmen zu strategisch, konzeptionell und organisatorisch Beteiligten reift die Erkenntnis, dass Transformation ein Prozess ist, der in alle Bereiche eingreift. Damit werden derzeit nicht nur die Versicherungswirtschaft oder die so wichtige Automobilbranche konfrontiert. Wir finden sie in vielen Branchen wieder. Das Team von codecentric betrachtet diese Anforderungen aus der Sicht eines IT-Dienstleisters und teilt damit wichtige Erfahrungen. Ich finde, man sollte öfter die Perspektive wechseln.

GESUNDHEIT & VORSORGE

GESUNDHEIT & VORSORGE eingelöst werden. Allerdings benennt die INTER auch konkrete Anlässe, zu denen der Versicherungsnehmer den Optionsjoker ziehen kann. Diese sind beispielsweise: Alexander Schrehardt Gesellschafter-Geschäftsführer AssekuranZoom GbR ▶ Heirat ▶ Aufnahme eines nicht selbstständigen Arbeitsverhältnisses ▶ Beginn oder Ende eines Studiums oder einer Ausbildung ▶ die Niederlassung als Human- oder Zahnmediziner in eigener Praxis ▶ das Ende der GKV-Versicherungspflicht »Mit dem Optionstarif INTER Opti können Vermittler und Kunden vorausschauend die Ergänzung einer gesetzlichen Krankenversicherung um eine private Krankenzusatz- und/oder den Wechsel in eine private Krankenvollversicherung planen.« Wechsel in die Krankenvollversicherung Natürlich kann der Optionsjoker auch für einen Wechsel in die Krankenvollversicherung gezogen werden. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die AVB für den Tarif INTER Opti eine Second-Event-Regelung vorsehen, das heißt, auch nach Einrichtung einer Krankenzusatzversicherung wird der Tarif fortgeführt und der Kunde kann bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt ohne eine Gesundheitsprüfung aus der gesetzlichen in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Selbstverständlich kann auch in diesem Fall das Risiko der Arbeitsunfähigkeit mit einer Krankentagegeldversicherung flankierend abgesichert werden. Einlösen des Optionsrechts Das Optionsrecht kann für den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung wahlweise in dreijährigen Intervallen, das heißt erstmals zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres Das Optionsrecht muss in allen genannten Fällen innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Ereignis eingelöst werden. Unabhängig davon, wann der Optionsjoker gezogen wird, ist zu beachten, dass dieser für die KV-Zusatzversicherung insgesamt einmal im Vertragsleben in Anspruch genommen werden kann. Die zusätzliche Option auf einen etwaigen späteren Wechsel in die Krankenvollversicherung bleibt allerdings erhalten. Sofern der Versicherungsnehmer einen Wechsel in eine Krankenvollversicherung beabsichtigt, kann dieser Schritt nicht nur anlässlich des Endes der GKV-Versicherungspflicht, sondern von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten auch im Fall einer Änderung des (Zusatz-)Beitragssatzes der GKV oder der Festsetzung der Beiträge basierend auf dem tatsächlichen Einkommen des Versicherten vollzogen werden. Human- und Zahnmediziner können auch anlässlich ihrer Niederlassung in eigener Praxis mittels Optionsrecht in eine private Krankenvollversicherung wechseln. Strategische Vorsorgeberatung sichert Erfolg Die überstrapazierten Budgets der sozialen Sicherungssysteme werden uns in den nächsten Jahren noch manche Überraschung durch den Gesetzgeber bescheren. Eine Vorsorgeberatung mit Weitblick und die Sicherung einer möglichst flexiblen Vorgehensweise bei der Einrichtung des Versicherungsschutzes sind wichtige Weichenstellungen für einen nachhaltigen Vermittlungserfolg. Mit dem Optionstarif INTER Opti können Vermittler und Kunden vorausschauend die Ergänzung einer gesetzlichen Krankenversicherung um eine private Krankenzusatz- und/ oder den Wechsel in eine private Krankenvollversicherung planen. Nicht zu vergessen: Kunden und Kundinnen können sich dadurch den Zugang zu optimalen und modernen Gesundheitsleistungen sehr flexibel absichern. Ein Mehrwert, der sich definitiv auszahlen wird. 36 07-23 | expertenReport

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