GESUNDHEIT & VORSORGE Tarifstufen QM Exklusiv und QM Premium Als Alternative zur Basisstufe bietet die INTER Krankenversicherung den Tarif QualiMed auch mit einer Exklusiv- und einer Premiumvariante an. Die beiden Tarifstufen beinhalten ▶ eine auf 250 Euro beziehungsweise 500 Euro (innerhalb von zwei Jahren) erhöhte Kostenübernahme für Sehhilfen, ▶ 60 psychotherapeutische Sitzungen/Jahr beziehungsweise psychotherapeutische Behandlungen ohne eine Begrenzung der Sitzungszahl, ▶ die Übernahme der Kosten für Alternativmedizin (Leistungen von Heilpraktikern nach der GebüH sowie Behandlungsmethoden nach Anlage 2 des Hufeland-Verzeichnisses bis 1.500 Euro beziehungsweise 3.000 Euro pro Kalenderjahr, ▶ einen für Zahnersatz und Kieferorthopädie auf 80 Prozent beziehungsweise 90 Prozent angehobenen Erstattungssatz sowie ▶ für stationäre Behandlungen einen Anspruch auf privatärztliche Behandlung durch den Chef- oder Oberarzt bei Unterbringungen im Zweibett- beziehungsweise im Ein- oder Zweibettzimmer. Tarifupgrade oder Reduzierung des Selbstbehalts Die INTER Krankenversicherung räumt in ihren AVB eine Reduzierung der gewählten Selbstbehaltstufe sowie in den Tarifen QualiMed Basis und Exklusiv Versicherten das Anrecht auf einen Wechsel in den Tarif QualiMed Exklusiv beziehungsweise QualiMed Premium zum Ende des dritten, fünften und zehnten Versicherungsjahres ohne eine erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten ein. Diese Upgradeoptionen können für die betreffende versicherte Per- son auch anlässlich eines Wechsels ▶ der beruflichen Tätigkeit, ▶ von einem Angestelltenverhältnis in eine freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit, ▶ von einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit in ein Angestelltenverhältnis sowie ▶ des Wechsels des Arbeitgebers eingelöst werden. Fazit Der tarifliche Selbstbehalt für ambulante und zahnmedizinische Leistungen beträgt alternativ 300 Euro, 600 Euro oder 1.200 Euro/Kalenderjahr. Diese Selbstbehaltstufen gelten gleichermaßen für die Tarifvarianten Basis, Exklusiv und Premium. Leistungen bei Bezug von Elterngeld Ein immer wieder zur privaten Krankenversicherung vorgetragener Kritikpunkt ist die beitragspflichtige Vertragsfortführung für die Dauer eines Bezugs von Elterngeld. Hier kann die gesetzliche Krankenversicherung punkten, da Elterngeld nicht zum beitragspflichtigen Einkommen zählt. Dieser Herausforderung hat sich die INTER gestellt und in ihren AVB für den Tarif QualiMed für alle drei Tarifstufen (!) eine Leistungszahlung in Höhe von einem Monatsbeitrag für die Dauer des Bezugs von Elterngeld, maximal für sechs Monate, erklärt. Voraussetzung für den Anspruch auf diese Tarifleistung ist, dass der Versicherungsvertrag nach Tarif QualiMed bei einem Bezug von Elterngeld bereits seit mindestens zwölf Monaten besteht. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach steht mit seiner Krankenhausreform in der Kritik. Die angestrebten Klinikschließungen und die Zentralisierung der stationären Patientenversorgung stellen nicht nur den ländlichen Raum, sondern auch viele kleinere Städte vor große Probleme. Gleichzeitig werden die Patientenströme umgeleitet, was in den Zielkliniken die Personalsituation weiter verschärfen wird. Auch bei den niedergelassenen Ärzten wird die Situation weiter eskalieren. Die hohe Inflationsrate und ein chronischer Personalmangel lasten auch auf den Heilberufen. Die Patienten bekommen die Folgen der Überlastung des gesetzlichen Krankenversicherungssystems mit langen Wartezeiten auf einen Arzttermin und kurzen Arzt-Patienten-Kontakten deutlich zu spüren. Der Wechsel aus der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung ist heute vor allem ein Invest in die Qualität der medizinischen Versorgung. Mit dem mehrstufigen Tarifkonzept des INTER QualiMed können dabei unterschiedliche Zielgruppen angesprochen und versorgt werden. Das optionale Upgrade sichert dabei den Kunden die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu überdenken und mit einem Wechsel in eine höhere Tarifstufe auch nach Vertragsabschluss noch zu revidieren. 32 05-23 | expertenReport
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