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eR 05/23

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„Die Versicherungswirtschaft sieht sich nach wie vor einer besonderen Marktsituation gegenüber. Schwankende Inflationsraten, steigende Zinsen, das Ende der Corona-Pandemie und die angespannte geopolitische Lage stellen uns vor Herausforderungen. Hinzu kommt die Digitalisierung, die in der Gesellschaft voll angekommen zu sein scheint, und die Beratungs- und Servicewelt maßgeblich beeinflusst. All diese Entwicklungen erfordern Antworten und Lösungen, um sich in dieser neuen Welt zurechtzufinden.“ Armin Christofori, Vorstand der SDV AG aus Augsburg, skizziert den Status quo der Branche perfekt. Doch nicht nur das. Gefragt nach der Zukunft, worauf verzichtet werden darf und was unverzichtbar ist, beschreibt er trefflich: „Auf veraltete Hierarchie-, Service- und Ansprechpartnerwelten, die viel Personal binden, Kosten produzieren und wenig Mehrwert für Makler und Kunden bieten, darf gerne verzichtet werden. Was die Branche gerne behalten darf oder auch wiederentdecken sollte: gesunder Menschenverstand und eine klare Fokussierung auf das Kerngeschäft – die Übernahme von Risiken, die ein Einzelner nicht tragen kann, und das Wohl des Kunden“. Apropos Wohl des Kunden. Eine psychische Vorerkrankung muss bei der Bayerischen nicht mehr zwingend das absolute K.-o.-Kriterium für eine BU-Versicherung sein. Der Versicherer aus München öffnet sich dieser Problematik mit einer differenzierten Risikoprüfung von psychischen Erkrankungen. Wir verfolgen das Thema mit einem Review im Herbst weiter. Wie neue Wege in der Beratung der Gewerbekunden aussehen können, zeigt Thomas Burdack. Er motiviert Versicherungsvermittler immer wieder ein eigenes Ökosystem als Risikocoach zu gestalten und damit weiteren Mehrwert zu bieten.

Der Tarif INTER QualiMed

Der Tarif INTER QualiMed – Leistungsstark mit Upgrade-Option Die Entscheidung für und der Abschluss von einer privaten Krankenversicherung ist in vielen Fällen mit einer für Jahrzehnte gültigen Weichenstellung verbunden. In nicht wenigen Fällen verändern sich jedoch die Prioritäten des Kunden während der Versicherungsdauer. Von Alexander Schrehardt, AssekuranZoom GbR Die ursprüngliche Zielsetzung eines vergleichsweise schlanken Versicherungsschutzes zugunsten eines möglichst niedrigen Beitrages wandelt sich oftmals in den Wunsch nach einer Absicherung verbesserter Tarifleistungen. Allerdings stehen dann einem Tarifupgrade unter Umständen Vorerkrankungen entgegen. Tarif QM Basis: Ambulante Leistungen Die INTER Krankenversicherung adressiert ihren Tarif QualiMed an Angestellte, Freiberufler und Selbstständige. Das Tarifkonzept ist ein hierarchischer Kompakttarif mit drei Tarifstufen. Vor allem Berufsanfänger, die sich mit dem Überschreiten der Jahresentgeltgrenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden, fokussieren gerne auf einen möglichst hohen Beitragsvorteil. Diesem Anforderungsprofil trägt der Tarif QualiMed Basis Rechnung. Ambulante Leistungen werden mit einem nahezu durchgängigen Erstattungssatz von 100 Prozent abgesichert. Nur bei den Heilmitteln, das heißt physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, podologischen und logopädischen Behandlungsmaßnahmen, besteht ein auf 90 Prozent reduzierter Erstattungsanspruch. Ärztliche Leistungen rechnet der Versicherer bis zu den Höchstsätzen der GOÄ ab. Hilfsmittel erstattet die INTER Krankenversicherung zu 100 Prozent, sofern der Versicherungsnehmer das Hilfsmittel über das INTER Service Center oder mit einer auf der Grundlage eines eingereichten Kostenvorschlags abgegebenen Leistungszusage des Versicherers bezogen hat; ansonsten besteht ein Anspruch auf 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten. Für Hilfsmittel bis 300 Euro ist eine Übernahme der Kosten zu 100 Prozent durch die INTER auch ohne einen Bezug über das Service Center oder eine vorherige Leistungszusage des Versicherers gewährleistet. Die Übernahme der Kosten für Hörgeräte bis maximal 1.500 Euro pro Ohr ist marktkonform; der auf 150 Euro innerhalb von zwei Jahren reduzierte Höchstbetrag für Sehhilfen trägt dem Charakter der Tarifstufe Basis Rechnung. Für einen Tarif der Basisstufe ist es bemerkenswert, dass die INTER Krankenversicherung in ihren AVB die 100-prozentige Übernahme der Kosten von bis zu 50 psychotherapeutischen Sitzungen/Jahr, häuslichen Pflegeleistungen einschließlich einer palliativen Versorgung sowie von Kurbehandlungen bis zu 28 Tagen innerhalb von drei Jahren erklärt. Für zahnmedizinische Behandlungen weisen die AVB einen Erstattungssatz von 100 Prozent aus. Prophylaxe vor Behandlung: Der Versicherer übernimmt einmal im Kalenderjahr auch die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Diese Tarifleistung unterliegt nicht dem tariflichen Selbstbehalt und steht auch einer Beitragsrückerstattung nicht entgegen. 30 05-23 | expertenReport

GESUNDHEIT & VORSORGE Bild: © Gorodenkoff – stock.adobe.com Tarif QM Basis: Zahnmedizinische und stationäre Leistungen Für Zahnersatz- und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen sieht der Tarif QualiMed Basis eine Erstattung von 70 Prozent mit gestaffelten Höchstbeträgen von 1.000 Euro bis 4.000 Euro in den ersten vier Versicherungsjahren vor. Die Leistungsstaffel entfällt für Behandlungsmaßnahmen, die nachweislich auf einen Unfall nach Versicherungsbeginn zurückzuführen sind. Bemerkenswert ist, dass der Versicherer für Zahnersatzmaßnahmen einen Heil- und Kostenplan erst ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 5.000 Euro fordert. Zahnmedizinische Behandlungen sind bis zu den Höchstsätzen der GOZ erstattungsfähig. Für den Fall einer stationären Behandlungsmaßnahme sieht der Tarif QualiMed Basis eine Erstattung der allgemeinen Krankenhausleistungen vor. Der Versicherer übernimmt ferner für bis zu 14 Tage die Kosten für Rooming-in, wenn ein Elternteil ein nach Tarif QualiMed Basis versichertes Kind, das sein 13. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, stationär behandeln lassen muss. Sofern ein stationärer Aufenthalt infolge eines Unfalls erforderlich wird, hat der Versicherungsnehmer auch Anspruch auf Wahlleistungen, das heißt Behandlung durch den Chef- oder Oberarzt bei Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer. Krankenrücktransport aus dem Ausland Im Fall einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland besteht ein Anspruch auf einen Krankenrücktransport, sofern ▶ eine Behandlung im Ausland nicht nach den in Deutschland üblichen medizinischen Standards gesichert ist oder ▶ nach ärztlicher Einschätzung eine mehr als 14-tägige stationäre Behandlungsdauer erforderlich ist oder ▶ die voraussichtlichen Behandlungskosten vor Ort die Kosten des Rücktransports übersteigen. Die Kosten für einen Krankenrücktransport aus dem Ausland werden von der INTER in vollem Umfang übernommen. Der Versicherer trägt dabei auch die Mehrkosten für den Rücktransport einer mitversicherten Begleitperson. Voraussetzung für eine vollständige Übernahme der Kosten ist, dass vor dem Rücktransport eine Leistungszusage des Versicherers eingeholt wird. Ohne vorherige Leistungszusage ist die Kostenübernahme für einen Rücktransport aus dem europäischen Ausland auf 5.000 Euro beziehungsweise aus dem außereuropäischen Ausland auf 10.000 Euro begrenzt. → expertenReport | 05-23 31

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