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eR 05/23

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„Die Versicherungswirtschaft sieht sich nach wie vor einer besonderen Marktsituation gegenüber. Schwankende Inflationsraten, steigende Zinsen, das Ende der Corona-Pandemie und die angespannte geopolitische Lage stellen uns vor Herausforderungen. Hinzu kommt die Digitalisierung, die in der Gesellschaft voll angekommen zu sein scheint, und die Beratungs- und Servicewelt maßgeblich beeinflusst. All diese Entwicklungen erfordern Antworten und Lösungen, um sich in dieser neuen Welt zurechtzufinden.“ Armin Christofori, Vorstand der SDV AG aus Augsburg, skizziert den Status quo der Branche perfekt. Doch nicht nur das. Gefragt nach der Zukunft, worauf verzichtet werden darf und was unverzichtbar ist, beschreibt er trefflich: „Auf veraltete Hierarchie-, Service- und Ansprechpartnerwelten, die viel Personal binden, Kosten produzieren und wenig Mehrwert für Makler und Kunden bieten, darf gerne verzichtet werden. Was die Branche gerne behalten darf oder auch wiederentdecken sollte: gesunder Menschenverstand und eine klare Fokussierung auf das Kerngeschäft – die Übernahme von Risiken, die ein Einzelner nicht tragen kann, und das Wohl des Kunden“. Apropos Wohl des Kunden. Eine psychische Vorerkrankung muss bei der Bayerischen nicht mehr zwingend das absolute K.-o.-Kriterium für eine BU-Versicherung sein. Der Versicherer aus München öffnet sich dieser Problematik mit einer differenzierten Risikoprüfung von psychischen Erkrankungen. Wir verfolgen das Thema mit einem Review im Herbst weiter. Wie neue Wege in der Beratung der Gewerbekunden aussehen können, zeigt Thomas Burdack. Er motiviert Versicherungsvermittler immer wieder ein eigenes Ökosystem als Risikocoach zu gestalten und damit weiteren Mehrwert zu bieten.

GEWERBESCHUTZ Optimale

GEWERBESCHUTZ Optimale Lösungen & Services für das Gewerbegeschäft BGV setzt auf Qualität Die Versicherungsgruppe BGV Badische Versicherungen konzentrierte sich ursprünglich auf die Absicherung von Privatpersonen und Kommunen. Seit einiger Zeit positioniert sich der BGV sehr zielstrebig im Firmengeschäft. Im Mittelpunkt stehen Versicherungslösungen für kleine und mittelständische Betriebe, die es wiederum vorziehen, von Versicherungsmaklerunternehmen auf Augenhöhe betreut zu werden. Bild: © Robert Kneschke – stock.adobe.com 10 05-23 | expertenReport

Leistungsfähige Gewerbeversicherungen müssen heutzutage den Anforderungen unterschiedlichster Gewerke entsprechen und ein hohes Maß an Flexibilität bieten. Um diese Erwartungen zu erfüllen, hatte der BGV bei der Produktentwicklung das Ohr ganz nah am Markt und berücksichtigte wichtige und spezifische Feedbacks sowie Hinweise der Kunden und Vertriebspartner bei der Produktkonzeption. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der neue Gewerbeschutz des BGV zeichnet sich durch eine hohe Branchenexpertise und maßgeschneiderte Lösungen aus. Den Kern bilden folgende Komponenten: ▶ Inhaltsversicherung ▶ Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung ▶ Gebäudeversicherung ▶ Gruppen-Unfallschutz ▶ Betriebliche Rechtsschutzversicherung ▶ Gewerblicher Cyberschutz „Einfach, offen und transparent“ lautet die Direktive für das Bedingungswerk, dessen Leistungsumfang in der Inhaltsund Betriebshaftpflichtversicherung bereits von Franke und Bornberg mit der Bestnote FFF+ ausgezeichnet wurde. Durch ihre klaren Tarifstrukturen kann in der Betriebshaftpflichtversicherung zwischen drei Versicherungssummen (fünf, zehn oder 15 Millionen Euro) gewählt werden. Zudem verzichtet der Versicherer auf versteckten Selbstbehalt und bietet Kunden auch hier die Wahl zwischen drei Varianten (kein Selbstbehalt, fester Selbstbehalt oder abbauender Selbstbehalt), der sich dann komplett durch den Versicherungsvertrag zieht. Zielgruppenunabhängig hat das Tarifwerk noch einiges mehr zu bieten: ▶ Besserstellungsklausel: Stellt sich im Schadensfall heraus, dass im Vorvertrag eine Mehrleistung versichert war, wird der Schaden reguliert. Versicherungsmakler profitieren von einer Haftungsminimierung bei Umdeckungen der Verträge. ▶ Updategarantie: GDV-Mindeststandards sind auf jeden Fall versichert. ▶ Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro: Im Schadenfall wird auf Wunsch des Versicherungsnehmers der Neuwert statt des Zeitwerts erstattet. ▶ Mietsachschäden an gemieteten Gebäuden: bis zur Versicherungssumme ohne Sublimits. Um die Betriebshaftpflichtversicherung leistungsstark zu ergänzen, wurde der Leistungskatalog der Betriebsinhalts- versicherung entsprechend angepasst. Hier gilt ein Unterversicherungsverzicht bis 250.000 Euro. Somit erfolgt keine Prüfung oder Kürzung bis zu einer Schadenshöhe von 250.000 Euro. Wurde eine Summenanpassung (Indexanpassung) vertraglich hinterlegt, erhöht sich der Wert sogar bis 500.000 Euro. Zudem wird auf eine Kürzung der Schadensumme (bis 250.000 Euro) verzichtet, falls der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Auch hier gelten die Leistungsmerkmale haftungsminimierende Besserstellungsklausel, Updategarantie, wählbarer Selbstbehalt sowie die „goldene Regel“, damit der Neuwert geleistet wird, wenn die Betriebseinrichtung schon ein paar Jahre älter ist. »Durch sein Branchen-Know-how weiß das Team des BGV sehr genau, worauf es bei dem Tandem Betriebshaftpflicht- und Betriebsinhaltsversicherung ankommt.« Optionale Bausteine Zu den klassischen Gefährdungen, die durch Feuer oder auch Einbruchdiebstahl verursacht werden, stehen weitere Module zur Verfügung. Zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten sowie einer Nachhaftung von 200 Prozent auf das erste Risiko. Dadurch profitieren Kunden von einer Verdreifachung der Versicherungssumme – ohne eine Kürzung bei der Entschädigung. Oder auch von den weiteren Zusatzleistungen wie einer Kühlgut-, Autoinhalts- beziehungsweise Elektronikversicherung. Passgenaue Lösungen für das Handwerk Die Anforderungen des Handwerks an den jeweiligen Versicherungsschutz sind so spezifisch wie die einzelnen Gewerke selbst, wie schon ein Blick auf die Betriebe im Baunebengewerbe zeigt. Durch sein Branchen-Know-how weiß das Team des BGV sehr genau, worauf es bei dem Tandem Betriebshaftpflicht- und Betriebsinhaltsversicherung ankommt. → expertenReport | 05-23 11

Das IVW-geprüfte Print-Magazin expertenReport erscheint pro Quartal. Das Themenspektrum konzentriert sich auf die relevanten Sparten sowie die Zukunftsthemen der deutschen Versicherungswirtschaft.

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