BETRIEBLICHE VORSORGE Die steigende Lebenserwartung und der seit fast 50 Jahren dokumentierte Geburtenunterschuss beschleunigen die Überalterung der deutschen Gesellschaft. Während der Anteil der über 65-jährigen Einwohner im Jahr 2020 noch 21 Prozent betrug, wird nach aktuellen Hochrechnungen im Jahr 2055 ein Drittel der Bevölkerung 65 Jahre oder älter sein. Fazit: Nachdem die Pflegefallzahlen in hohem Maße alterskorreliert sind, werden immer mehr Pflegebedürftigen immer weniger Laienpfleger aus dem familiären Umfeld gegenüberstehen. Der Druck auf die Erwerbstätigen und die Unternehmen wächst, intelligente und nachhaltige Vorsorgelösungen sind gefordert. »Mit ihrem neuen Tarif FEELcare definiert die Hallesche Krankenversicherung neue und richtungsweisende Maßstäbe.« Betriebliche Vorsorgelösung der nächsten Generation Bereits mit dem Optionstarif OPTI.free hatte die Hallesche Krankenversicherung professionell auf veränderte Rahmenbedingungen in der deutschen Versicherungswirtschaft reagiert (siehe experten Report 5.2019 und 3.2020). Mit dem Optionstarif können bereits für Kinder und Jugendliche wichtige Weichenstellungen für die spätere Einrichtung einer privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen werden. Die Tatsache, dass die Hallesche Krankenversicherung in ihren AVB eine Multi-Event-Regelung für diesen Optionsjoker aufgenommen hatte, sichert dem Versicherungsnehmer ein Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit bei der Einrichtung und Neuordnung seines Krankenversicherungsschutzes. Mit ihrem neuen Tarif FEELcare definiert die Hallesche Krankenversicherung nunmehr neue und richtungsweisende Maßstäbe für die betriebliche Absicherung der (finanziellen) Folgen des Pflegefallrisikos. Bei der Tarifkonzeption hatten sich die Produktentwickler erfreulicherweise nicht nur die Brille des Arbeitnehmers aufgesetzt, sondern auch eine Bedarfsbetrachtung aus Sicht des Arbeitgebers vorgenommen. So fokussiert die Hallesche Krankenversicherung mit ihrem neuen Tarif eben nicht nur auf eine mögliche Pflegebedürftigkeit des Arbeitnehmers, sondern auch auf das Erfordernis einer pflegerischen Versorgung von Familienangehörigen des Arbeitnehmers. Natürlich stehen dem Privatkunden unserer Tage mehrere Alternativen für eine qualifizierte Absicherung seines und des Pflegefallrisikos seines Ehegatten und seiner Kin- der zur Verfügung. Einer bedarfsgerechten Absicherung des Pflegefallrisikos betagter Eltern stehen allerdings oftmals die Prämienhöhe, ein angeschlagener Gesundheitszustand und spartanisch bemessene Rentenbezüge entgegen. Viele Arbeitnehmer fühlen sich bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen alleingelassen. 62 Prozent aller Arbeitnehmer wünschen sich in einer derartigen Situation eine finanzielle Unterstützung durch den Arbeitgeber. Und genau an dieser Stelle setzt das Angebot einer betrieblichen Vorsorgelösung der Halleschen Krankenversicherung auf. Tarif FEELcare – Versicherungsschutz bei Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen Der Tarif FEELcare wird mit sechs Tarifstufen angeboten. Mit den Tarifstufen 1 bis 3 adressiert die Hallesche Krankenversicherung ihr betriebliches Vorsorgeangebot an eine Absicherung des Arbeitnehmers als Pflegeperson. Im Fall einer Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen leistet die Hallesche Krankenversicherung in Abhängigkeit von der versicherten Tarifstufe ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 300, 600 oder 900 Euro pro Monat. Diese Offerte klingt verlockend, allerdings müssen die Leistungsvoraussetzungen kritisch hinterfragt werden. Was versteht der Versicherer unter einem nahen Angehörigen und wie werden die Vertragsleistungen in Abhängigkeit von dem Pflegegrad des Angehörigen abgestuft? Nach den Versicherungsbedingungen besteht ein Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Pflegegeld in voller Höhe ab einer Pflegebedürftigkeit Grad 2. Diese Tarifpolitik kann nur befürwortet werden, da vor allem Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 und 3 in ihrem häuslichen Umfeld verbleiben und versorgt werden wollen. Auch bei der Umschreibung des Personenkreises der nahen Angehörigen kann der Tarif FEELcare punkten. So zählen nicht nur der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner des Arbeitnehmers, sondern auch dessen Eltern, Stief-, Schwieger- und Großeltern sowie leibliche, Adoptiv- und Pflegekinder zum Kreis der nahen Angehörigen. Allerdings, und das darf an dieser Stelle auf keinen Fall übersehen werden, haben sich die Deutschen immer mehr zu Individualisten entwickelt, die sehr gerne auf das Ja-Wort vor dem Standesbeamten verzichten. In den letzten Jahren ist die Anzahl der Singlehaushalte kontinuierlich gestiegen und der Einpersonenhaushalt stellt heute in Deutschland die häufigste Haushaltsform. Ehe- oder lebenspartnerschaftsähnliche Lebensgemeinschaften sind in vielen Fällen an die Stelle des Bundes für das Leben getreten. Auch dieser Entwicklung hat die Hallesche Krankenversicherung Rechnung getragen und den Lebensgefährten in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft ausdrücklich als nahen Angehöri- gen benannt. 44 05-21 | expertenReport
»Die Hallesche Krankenversicherung hat mit dem Tarif FEELcare eine sehr innovative und mit Blick auf die Veränderung der Altersstrukturen in den Belegschaften der deutschen Unternehmen bedarfsgerechte betriebliche Vorsorgelösung zur Absicherung des Pflegefallrisikos vorgestellt.« Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen ist neben dem Nachweis einer Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen (Pflegegrad 2 oder höher) eine Anerkennung des Arbeitnehmers als Pflegeperson im Sinne von § 19 SGB XI. Der Gesetzgeber hat hierzu normiert, dass ein Laienpfleger für die Anerkennung als Pflegeperson im Sinne von § 19 SGB XI einen pflegebedürftigen Versicherten nicht erwerbsmäßig an mindestens zehn Stunden/Woche verteilt auf mindestens zwei Wochentage im häuslichen Umfeld pflegerisch versorgen muss. Die Feststellung des Status einer Pflegeperson im Sinne von § 19 SGB XI trifft der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der Sozialmedizinische Dienst der Knappschaften oder die MedicProof GmbH. Finanzierung von Pflege- und hauswirtschaftlichen Leistungen Für die Verwendung der Versicherungsleistungen räumt die Hallesche Krankenversicherung weitgehende Freizügigkeit ein. Selbstverständlich darf das monatliche Pflegegeld für Leistungen der ambulanten Pflege, aber auch einer Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie für zusätzliche Pflegeleistungen und die Miete oder den Kauf von Pflegehilfsmitteln eingesetzt werden. Auch eine Verwendung für hauswirtschaftliche Leistungen wie zum Beispiel Reinigung der Wohnung, Versorgung der Wäsche oder auch eine Erledigung von Einkäufen ist bis zu einem Betrag von 125 Euro/Monat zulässig. Sofern der Arbeitnehmer eine 24-Stunden-Pflegehilfe mit der Versorgung seines Angehörigen beauftragt, können hier bis zu 50 Prozent der Versicherungsleistung einge- setzt werden. Mit dem vertraglich vereinbarten Pflegegeld finanziert der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine zumindest teilweise Auslagerung von pflegerischen Verpflichtungen auf Dienstleister. Allerdings ist es nicht immer einfach, einen qualifizierten Pflegedienstleister mit kurzfristiger Verfügbarkeit zu finden. Hier sichert der partnerschaftliche Schulterschluss der Hallesche Krankenversicherung mit den Maltesern eine gleichermaßen schnelle und im höchsten Maße professionelle Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen. Mit expertenReport | 05-21 dem betrieblichen Pflegegeld entlastet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht nur finanziell, sondern auch mental. Der Arbeitnehmer weiß seinen Angehörigen gut versorgt und kann sich somit voll konzentriert seinen beruflichen Verpflichtungen widmen. Für den Arbeitgeber ist eine betriebliche Vorsorge zur finanziellen Absicherung einer Pflegebedürftigkeit von Angehörigen seiner Arbeitnehmerschaft eine wichtige Stellschraube zur Reduzierung von Absentismus- und Präsen- tismusrisiken und -kosten. Optionale Absicherung des Pflegefallrisikos des Arbeitnehmers Allerdings ermöglicht der Tarif FEELcare nicht nur eine Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit von Angehörigen, sondern natürlich auch des Risikos einer Pflegebedürftigkeit der Unternehmensmitarbeiter. Der Eintritt einer Pflegebedürftigkeit markiert regelmäßig das Ende der beruflichen Tätigkeit von Arbeitnehmern. Für diesen Störfall kann der Arbeitgeber eine einmalige Kapitalleistung von wahlweise 15.000, 20.000 oder 25.000 Euro zusagen. Sofern die Pflegebedürftigkeit des Mitarbeiters infolge eines Arbeitsunfalls eingetreten ist, verdoppelt sich der jeweilige Kapitalbetrag. Mit dieser Kapitalzahlung kann beispielsweise die erforderliche Barrierefreiheit im häuslichen Umfeld des pflegebedürftigen Arbeitnehmers verbessert oder auch der Sanitärbereich umgebaut werden. Natürlich kann diese Versorgungsleistung auch anderweitig, zum Beispiel für die Anschaffung und den Einbau eines Treppenlifts, verwendet werden. Die Hallesche Krankenversicherung hat mit dem Tarif FEELcare eine sehr innovative und mit Blick auf die Veränderung der Altersstrukturen in den Belegschaften der deutschen Unternehmen bedarfsgerechte betriebliche Vorsor- gelösung zur Absicherung des Pflegefallrisikos vorgestellt. Die bewährte Partnerschaft mit den Maltesern sichert auch bei diesem Tarifkonzept kurze Wege und eine professionelle Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen im Versicherungsfall. Hervorzuheben ist, dass das monatliche Pflegegeld auch mehrfach in Anspruch genommen werden kann, wenn der Arbeitnehmer für mehrere Personen, zum Beispiel für beide Elternteile, die pflegerische Verantwortung übernimmt. 45
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