LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL »Vor allem für Start-ups ist eine Absicherung der Arbeitskraft von wichtigen Leistungsträgern und Key-Persons im Unternehmen mit hohen Versicherungssummen von größter Bedeutung.« Bei der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos unterscheidet Lloyd’s zwischen einer vorübergehenden und einer dauerhaften Berufsunfähigkeit. Von der Einstufung der Berufsunfähigkeit als vorübergehend oder dauerhaft sind auch die Versicherungsleistungen abhängig. Bei Nachweis einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit erhält die versicherte Person eine Rente für die vertraglich vereinbarte Leistungsdauer, die individuell und mit maximal 120 Monaten, jedoch höchstens bis zum 67. Lebensjahr der versicherten Person vereinbart werden kann. Besteht eine vollständige nach Feststellung einer teilweisen Berufsunfähigkeit, kommt zusätzlich zur Rente ein einmaliger Kapitalbetrag mit maximal zehn BU-Jahresrenten zur Auszahlung. Die einmalige Kapitalleistung bemisst sich dabei mit einem vertraglich vereinbarten Faktor multipliziert mit der versicherten BU-Jahresrente. Der Ausweis einer vorübergehenden und einer dauerhaften Berufsunfähigkeit in den AVB wirft allerdings die Frage nach der Unterscheidung im Versicherungsfall auf. Wird beispielsweise bei der versicherten Person eine schwere Krebserkrankung oder eine schwere Depression mit suizidaler Neigung diagnostiziert, so gestaltet sich die Einschätzung sicherlich schwierig. Sofern ein Krebspatient ein Rezidiv entwickelt, kann eine temporäre sehr schnell in eine dauerhafte Berufsunfähigkeit übergehen. Allerdings, und dies muss im Interesse eines Fair Play auch ausgeführt werden, würde die Frage „Temporär oder dauerhaft?“ bei Vereinbarung der maxi- malen Leistungsdauer für die BU-Rente und der maximalen Versicherungssumme keinen Unterschied bedeuten. So würden im Fall einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit maximal 120 monatliche BU-Renten als ratierliche und bei Feststellung einer dauerhaften Berufsunfähigkeit zusätzlich eine Kapitalleistung in Höhe von 120 monatlichen BU-Renten als Versicherungsleistungen zur Auszahlung kommen. Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung Der Versicherer wirbt mit einem Verzicht auf das Recht sowohl einer abstrakten als auch einer konkreten Verweisung. Dies bedarf im Fall der konkreten Verweisung allerdings einer etwas differenzierteren Betrachtung, da sich der Versicherer das Recht auf Anrechnung von Einnahmen aus einer beruflichen Tätigkeit oder auch von BU-Renten aus anderen Versicherungsverträgen vorbehält. Allerdings, und dies muss deutlich herausgestellt werden, kommt eine Anrechnung nur dann in Betracht, wenn sich die versicherte Person mit den Einnahmen aus beruflicher Tätigkeit und laufenden BU-Renten finanziell besserstellen würde als vor Eintritt des Versicherungsfalls. Auffallend ist dabei der Hinweis, dass die angebotenen Versicherungslösungen bis zu 70 Prozent günstiger angeboten werden als von Unternehmen des Wettbewerbs. Eine Aussage, die aufhorchen lässt und hinterfragt werden muss. Die Tarife von Lloyds werden als ein- bis maximal fünfjährige Sachversicherungsverträge kalkuliert. Nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Versicherungsdauer räumt Lloyd’s die Möglichkeit einer Fortführung des Versicherungsschutzes um jeweils weitere fünf Jahre ein. Eine schriftliche Garantie für eine Vertragsverlängerung gibt die Gesellschaft allerdings nicht ab. Auch die zeitliche Befristung der Leistungsdauer im Fall einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit auf maximal zehn Jahre und die Begrenzung der Kapitalleistung im Fall der dauerhaften Berufsunfähigkeit auf zehn Jahresrenten sollte berücksichtigt werden. Keine Gesundheitsprüfung erforderlich Punkten kann das Tarifkonzept mit dem Verzicht auf eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung und der listenförmigen Anmeldung der Mitarbeiter*innen. Auch die hohen Versicherungssummen, eine finanzielle Angemessenheit vorausgesetzt, die von Lloyd’s gezeichnet werden, charakterisieren das Vorsorgekonzept als „very british“. Der Tarif bBU Collect- Plus bietet sich als soziales Vorsorgeangebot für Arbeitgeber und als Instrument für die Mitarbeiterbindung in Unternehmen (Kollektivgröße mindestens zehn versicherte Personen) gegen geringe Beitragsaufwendungen an. Vor allem für Startups ist eine Absicherung der Arbeitskraft von wichtigen Leistungsträgern und Key-Persons im Unternehmen mit hohen Versicherungssummen von größter Bedeutung. 38 05-21 | expertenReport
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