LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL »Die kontinuierliche Modellpflege der Swiss Life hat den Tarif Vitalschutz seit seiner Einführung als Premiumtarif qualifiziert und dieser Versicherungslösung eine berechtige Topplatzierung gesichert.« Bei den Leistungsvoraussetzungen für die versicherte Grundfähigkeit Fahrradfahren hat Swiss Life erfreulicherweise auf die Hintertüre des Therapie- oder Sesseldreirads verzichtet. Im Versicherungsfall stellt die Leistungsprüfung auf die Nutzung eines zweirädrigen, nicht motorisierten Fahrrads ab. Die versicherten Grundfähigkeiten Schieben und Ziehen hat der Versicherer unter einem Überbegriff subsumiert, obgleich der Verlust einer der beiden Grundfähigkeiten fürsich allein genommen einen leistungspflichtigen Versicherungsfall begründet. Hier hätte man die Liste der versicherten Risiken optisch um eine Grundfähigkeit verlängern können. Die zu schiebenden und zu ziehenden Gewichte liegen unter den Leistungsvoraussetzungen des Wettbewerbs; ein Kompromiss, der sicherlich der prämienneutralen Erweiterung des Katalogs der versicherten Risiken geschuldet ist. Verbesserte Leistungsvoraussetzungen Auch die Leistungsvoraussetzungen für die wichtigste versicherte Grundfähigkeit Autofahren wurden überarbeitet. Zur Erinnerung: Die qualifizierte Absicherung eines Verlustes der Fahrerlaubnis Pkw senkt in vielen Fällen die Eingangsschwelle zu einem leistungspflichtigen Versicherungsfall signifikant ab. So begründet sich beispielsweise ein bedingungsgemäßer Verlust der Grundfähigkeit Sehen mit einer hochgradigen Sehbehinderung (Restsehvermögen 5 Prozent = Restvisus 0,05) oder einer Einschränkung des Gesichtsfelds in allen Richtungen auf ≤ 15°, jeweils bezogen auf das leistungsfähigere Auge der versicherten Person. Allerdings hätte die versicherte Person bereits zu einem deutlich früheren Zeitpunkt ihre Fahrerlaubnis Pkw verloren, da der Gesetzgeber für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B eine beidäugige Sehschärfe von mindestens 70 Prozent und ein horizontales Gesichtsfeld von 120° fordert (Anlage 6 Nr. 1.1 und Nr. 1.2.2 zu § 12 FeV). Nur im Ausnahmefall kann eine Fahrerlaubnis auch bei einer Tagessehschärfe von beidäugig 50 Prozent – unter Umständen mit Auflagen – erteilt werden (Anlage 6 Nr. 1.2.1 zu § 12 FeV). Swiss Life hat die Leistungsvoraussetzungen für einen Verlust der Fahrerlaubnis Pkw um eine „Einstiegsklausel“ erweitert. Das bedeutet, ein leistungspflichtiger Versicherungsfall kann auch mit der Unfähigkeit der versicherten Person, in einen Pkw mit einer üblichen Einstiegshöhe (Türschwellenhöhe ≤ 25 cm) und einer Sitzhöhe von 50 bis 75 cm ein- oder aus diesem auszusteigen, begründet werden. Immer wieder wird die Frage nach dem Erfordernis einer Absicherung des Pflegefallrisikos von jungen Menschen in der Vermittlerschaft gleichermaßen engagiert wie kontrovers diskutiert. Die oftmals getroffene Aussage, dass eine Pflegebedürftigkeit der versicherten Person sowohl im Fall der Berufsunfähigkeits- als auch der Grundfähigkeitenversicherung einen Leistungsanspruch begründet, ist für Versicherungsverträge der Versorgungsschicht 3 sicherlich korrekt, greift aber in der Alltagspraxis zu kurz. So sichert eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitenversicherung im Versicherungsfall eine anteilige Einkommensersatzleistung; eine Finanzierung der selbst zu tragenden Pflegekosten ist dabei regelmäßig nicht gewährleistet. Für die flankierende Absicherung des Pflegefallrisikos kann der Tarif Vitalschutz um die Zusatztarife care-Option, care- Option plus und eine Anschlussoption wie auch um eine Absicherung von schweren Krankheiten sinnvoll ergänzt werden. Die Tatsache, dass Swiss Life im Versicherungsfall eine leistungspflichtige Pflegebedürftigkeit nicht nur auf die Kriterien eines ADL-Katalogs abstellt, sondern ihre Leistungspflicht auch bei Nachweis einer Pflegebedürftigkeit Grad 2 im Sinne von §§ 14 und 15 SGB XI anerkennt, unterstreicht die Qualität dieser Zusatzabsicherung. Fazit Die kontinuierliche Modellpflege der Swiss Life hat den Tarif Vitalschutz seit seiner Einführung als Premiumtarif qualifiziert und dieser Versicherungslösung eine berechtige Topplatzierung gesichert. Allerdings kann der Versicherer nicht nur mit dem Tarif, sondern auch der Qualität bei der Bearbeitung von Leistungsfällen punkten. Als Konsortialführer für die Absicherung biometrischer Risiken hat die Swiss Life ihre Grundfähigkeitenversicherung auch in den Versorgungswerken der KlinikRente und der MetallRente etabliert, was in der Vermittlung weitere Zielgruppen eröffnet. 28 05-21 | expertenReport
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