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eR 05/21

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Extreme Überlastung, keine Achtung, wenig Wertschätzung, schlechte Bezahlung. Oder alleingelassen. Vor, während und wohl auch noch nach der Pandemie. Viele Pflegekräfte in Deutschland ziehen inzwischen die Reißleine und geben ihren Job auf. Dabei steigt die Nachfrage nach gut ausgebildetem Pflegepersonal enorm. Nicht nur durch das Corona-Virus, das aktuell wie ein Brandbeschleuniger wirkt, sondern durch die überalternde Gesellschaft. Sich Pflege leisten zu können sowie das Ein- und Auskommen im Alter sind Themen mit persönlicher Brisanz. Transparenz und Nachhaltigkeit hingegen wurden für die Finanzdienstleistungswirtschaft durch die Transparenzverordnung zur Pflicht. Vielleicht entwickelt sich daraus sogar eine Kür– immer mehr Kunden setzen sich damit auseinander. Mit einem Leistungsfall beschäftigt sich kein Verbraucher gerne und schon gar nicht freiwillig. Kommt es doch dazu, muss der Anbieter sein Leistungsversprechen einlösen und seine Qualität in der Bearbeitung unter Beweis stellen.

LEBENSBEGLEITENDES

LEBENSBEGLEITENDES VORSORGEMODELL Grundfähigkeitenversicherung der Swiss Life AG Tarif Vitalschutz – Modellpflege Version 3.0 Der Versicherungsmarkt ist im Segment Grundfähigkeitenversicherung in Bewegung. Im April 2021 hatten 21 Lebensversicherer eine selbstständige Grundfähigkeitenversicherung im Angebot und weitere Gesellschaften bringen sich mit der Entwicklung und Markteinführung neuer Tarife in Stellung. Zwischenzeitlich hat dieses alternative Vorsorgeinstrument in der Vermittlerschaft eine hohe Akzeptanz und den Weg aus der Ecke des ungeliebten Stiefkinds in das Rampenlicht des Beratungsalltags gefunden. Bild: © StockSnap – pixabay.com 26 05-21 | expertenReport

Ein Artikel von Alexander Schrehardt Richtet man heute den Blick in Richtung des Jahres 2022, so wird die Frage nach der nachhaltigen Finanzierung einer Absicherung der Arbeitskraft weiter an Bedeutung gewinnen. Mit seinem Referentenentwurf vom 25.03.2021 hatte das Bundesministerium der Finanzen eine Absenkung des Höchstrechnungszinssatzes für die Lebensversicherung auf 0,25 Prozent thematisiert. Auch ohne den Blick in die Glaskugel oder den Kaffeesatz zu versenken, müssen infolge dieser signifikanten Zinssenkung steigende Beiträge für das Neugeschäft erwartet werden. Für viele, vor allem in handwerklichen Berufen tätige Kunden rückt diese Entwicklung die Einrichtung einer bedarfsgerechten Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen in weite Ferne, sodass das Erfordernis alternativer Vorsorgeinstrumente unterstrichen wird. Natürlich kann man den steigenden Beiträgen mit einer Verkürzung der Versicherungsdauer und der Absicherung einer reduzierten Berufsunfähigkeitsrente begegnen. Diese chirurgischen Maßnahmen sollten allerdings mit Blick auf die Basis-Finanzanalyse (DIN 77230) kritisch erwogen und im Kundengespräch detailliert erörtert werden. Sofern der Sollwert (Bedarfsstufe 2) einer Absicherung der Arbeitskraft, das heißt 80 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens unter Anrechnung gesetzlicher Versorgungsansprüche und gegebenenfalls betrieblicher Versorgungsanwartschaften, aus monetären Gründen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abgebildet werden kann, sollte in jedem Fall eine Grundfähigkeitenversicherung vorgestellt werden. Aber auch ohne die Leitlinie der Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte zu bemühen, sollten vor allem die Versicherungsmakler*innen ihren Kunden routinemäßig alternative Versicherungslösungen zur Absicherung der Arbeitskraft aufzeigen. Während im Fall der Berufsunfähigkeitsversicherung in den letzten Jahren eine Nivellierung der Premiumtarife auf hohem Niveau zu beobachten war, findet sich im Fall der Grundfähigkeitenversicherung eine hohe qualitative Bandbreite. Mit ihrem Tarif Vitalschutz hatte die Swiss Life seit Tarifeinführung ein sehr hohes Niveau definiert. Allerdings, und dies muss mit der gebotenen Deutlichkeit gesagt werden, müssen vor allem Premiumtarife regelmäßig einer Modellpflege unterzogen und an die aktuellen Bedürfnisse des Marktes adaptiert werden. Dieser Forderung ist Swiss Life mit dem aktuellen Tarifrelaunch nachgekommen und garantiert damit auch weiterhin ein Angebot zur Absicherung von Grundfähigkeiten auf sehr hohem Niveau. Drei Tarifstufen zur Auswahl In der vergleichenden Tarifbewertung finden sich mehrere Gesellschaften mit zwei- oder dreistufigen Tariflösungen. Auch der Tarif Vitalschutz wird weiterhin mit drei Tarifstufen – Power, Spirit und Complete – angeboten. So umfasst der Tarif Vitalschutz Power alle motorischen, feinmotorischen und sensorischen Grundfähigkeiten ergänzt um die Grundfähigkeit Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und die so wichtige Absicherung eines Verlustes der Fahrerlaubnis Pkw. Sofern der Versicherungsschutz auch intellektuelle Grundfähigkeiten und das Risiko eines Verlustes der eigenverantwortlichen Handlungsfähigkeit umfassen soll, kann dies mit der Tarifstufe Vitalschutz Spirit abgesichert werden. Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes um eine Absicherung der psychischen Krankheiten schwere Depression und Schizophrenie eröffnet sich mit der Wahl des Tarifs Vitalschutz Complete. Erfreulicherweise hat Swiss Life auch bei der Aufnahme weiterer Grundfähigkeiten in den Katalog der versicherten Risiken an dieser hierarchischen Tarifgliederung festgehalten. Dies sichert einerseits eine transparente Tarifstruktur und garantiert andererseits bereits mit der untersten Tarifstufe einen umfassenden Versicherungsschutz. Von der Aufnahme weiterer Grundfähigkeiten als versicherte Risiken profitieren vor allem junge und Zielgruppen mit einem eher schmalen Vorsorgebudget. Dies begründet sich damit, dass einerseits alle neuen Grundfähigkeiten bereits im Tarif Vitalschutz Power beinhaltet sind und andererseits der erweiterte Versicherungsschutz prämienneutral für das Neugeschäft eingepflegt wurde. Natürlich sind die zusätzlich abgesicherten Risiken auch in den Tarifstufen Complete und Spirit enthalten. Interessanterweise sind als neue Grundfähigkeiten die Nutzung eines Smartphones oder Tablets, die Nutzung einer Tastatur, die Grundfähigkeit Fahrradfahren und die Grundfähigkeiten Schieben und Ziehen als neue versicherte Risiken gelistet. Hier darf die Frage „Zufall oder Kalkül?“ gestellt werden. Nachdem die aktuelle COVID-19-Pandemie einen Großteil der Erwerbstätigen in das Homeoffice verbannt hat und hohe Inzidenzzahlen vielerorts die Bewegungsfreiheit und sportliche Aktivitäten deutlich eingeschränkt haben, kommt den versicherten Grundfähigkeiten Nutzung einer Tastatur beziehungsweise eines Tablets und Fahrradfahren in der aktuellen Situation eine durchaus höhere Bedeutung zu. → expertenReport | 05-21 27

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