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eR 05/21

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Extreme Überlastung, keine Achtung, wenig Wertschätzung, schlechte Bezahlung. Oder alleingelassen. Vor, während und wohl auch noch nach der Pandemie. Viele Pflegekräfte in Deutschland ziehen inzwischen die Reißleine und geben ihren Job auf. Dabei steigt die Nachfrage nach gut ausgebildetem Pflegepersonal enorm. Nicht nur durch das Corona-Virus, das aktuell wie ein Brandbeschleuniger wirkt, sondern durch die überalternde Gesellschaft. Sich Pflege leisten zu können sowie das Ein- und Auskommen im Alter sind Themen mit persönlicher Brisanz. Transparenz und Nachhaltigkeit hingegen wurden für die Finanzdienstleistungswirtschaft durch die Transparenzverordnung zur Pflicht. Vielleicht entwickelt sich daraus sogar eine Kür– immer mehr Kunden setzen sich damit auseinander. Mit einem Leistungsfall beschäftigt sich kein Verbraucher gerne und schon gar nicht freiwillig. Kommt es doch dazu, muss der Anbieter sein Leistungsversprechen einlösen und seine Qualität in der Bearbeitung unter Beweis stellen.

NACHHALTIGKEIT

NACHHALTIGKEIT Nachhaltige Gesundheitsleistungen Mehr als (nur) die Kostenübernahme Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren gewinnen durch die ESG-Kriterien immer mehr an Bedeutung. Dabei steht für den Verbraucher nicht nur „nachhaltiges Investieren“ als Zukunftsthema im Mittelpunkt. Bild: © New Africa – stock.adobe.com 22 05-21 | expertenReport

Der Umgang mit natürlichen Ressourcen steht für die grundsätzliche Haltung rund um die Gestaltung des eigenen Lebens. Diese Einstellung ist in allen Lebensbereichen zu finden: Finanzen, Wohnraum, Mobilität, Reisen, Konsum, Erziehung, Ernährung und natürlich auch bei der Gesundheit. Alle Menschen wünschen sich doch, ein Leben lang gesund zu bleiben. Dazu zählen eine gesunde Ernährung, sauberes Wasser, reine Luft und natürlich auch eine gute medizinische und falls erforderlich lebensrettende Versorgung. Diese Kernpunkte finden wir auch in der Agenda 2030, zu der sich die Staatengemeinschaft verpflichtet hat. Krankenversicherungspflicht Seit 2007 müssen alle Bürger, die weder in einer PKV versichert sind noch Leistungen wie Heilfürsorge beziehen, in eine gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Zum 01.01.2009 wurde mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eine Versicherungspflicht in der PKV für nicht anderweitig abgesicherte Personen eingeführt (§ 193 Abs. 3 VVG). Zweiklassensystem GKV versus PKV Rund um den Punkt Gesunderhaltung gibt es in Deutschland eines der ältesten Krankenversicherungssysteme weltweit. Dass es dabei Unterschiede durch das duale Gesundheitssystem in Deutschland gibt, ist kein Geheimnis: die gesetzliche Krankenversicherung für „alle“ (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV), die nur einem bestimmten Teil der Gesellschaft zur Verfügung steht. Beide Systeme wie auch das gesamte Gesundheitswesen kämpfen mit dem demografischen Wandel und der wachsenden Globalisierung. Die Aufgabe lautet, das gesamte Gesundheitssystem zukunftsfähig zu halten und die Kosten im Griff zu haben. Deshalb rücken Achtsamkeit, Wertschöpfung sowie Nachhaltigkeit immer mehr in den Mittelpunkt des Handelns. Hinzu kommt ein neues, verändertes Anspruchsdenken der Versicherten und Mitglieder. Bei allen ist der Wunsch nach qualitativ hochwertigen Behandlungen, dem Zugang zu Hightech-Gesundheitsleistungen – idealerweise ohne weitere Beitragsexplosion – vorhanden. Eine sehr gute, um nicht zu sagen beste ambulante, stationäre, zahnmedizinische Versorgung sowie modernste Medikamente werden vorausgesetzt. Dies gilt übrigens auch für weiterführende Anwendungen – wie zum Beispiel eine Rehabilitation. → Zur Geschichte der Krankenversicherung ▶ 1883 Gründung des sozialen Krankenversicherungssystems durch Reichskanzler Otto von Bismarck. ▶ Industriearbeiter und Beschäftigte in Handwerks- und Gewerbebetrieben werden krankenversicherungspflichtig. ▶ Krankenversicherungsbeiträge werden von den Versicherten zu zwei Drittel und zu einem Drittel vom Arbeitgeber getragen. ▶ Grundsätze aus dem Wilhelminischen Kaiserreich sind bis heute in Teilen vorhanden. ▶ Seit 2019 werden gesetzliche Krankenkassen wieder paritätisch finanziert. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen vom Bruttolohn zu gleichen Teilen den für alle Krankenkassen identischen Beitragssatz von 14,6 Prozent sowie den Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegen. ▶ In den Anfängen war die Krankenversicherung nur für Arbeiter der unteren Einkommensschicht und bestimmte Regierungsangestellte Pflicht. ▶ Um so viele Bürger als möglich zu erfassen, wurde sie ausgeweitet. ▶ Doch Lehrer, Beamte oder auch Geistliche mussten sich eigenständig versichern. Die Krankenkasse fühlte sich für diese Personen nicht zuständig. Die Folge war ein Auf- und Ausbau der privaten Krankenversicherungen. ▶ Seit 1970 sind private und gesetzliche Krankenversicherungen nebeneinander gleichberechtigt. ▶ Das jetzige System gilt für viele als unsolidarisch, weil sich Besserverdiener und Beamte dem Solidarprinzip der GKV entziehen können. expertenReport | 05-21 23

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