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eR 05/21

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Extreme Überlastung, keine Achtung, wenig Wertschätzung, schlechte Bezahlung. Oder alleingelassen. Vor, während und wohl auch noch nach der Pandemie. Viele Pflegekräfte in Deutschland ziehen inzwischen die Reißleine und geben ihren Job auf. Dabei steigt die Nachfrage nach gut ausgebildetem Pflegepersonal enorm. Nicht nur durch das Corona-Virus, das aktuell wie ein Brandbeschleuniger wirkt, sondern durch die überalternde Gesellschaft. Sich Pflege leisten zu können sowie das Ein- und Auskommen im Alter sind Themen mit persönlicher Brisanz. Transparenz und Nachhaltigkeit hingegen wurden für die Finanzdienstleistungswirtschaft durch die Transparenzverordnung zur Pflicht. Vielleicht entwickelt sich daraus sogar eine Kür– immer mehr Kunden setzen sich damit auseinander. Mit einem Leistungsfall beschäftigt sich kein Verbraucher gerne und schon gar nicht freiwillig. Kommt es doch dazu, muss der Anbieter sein Leistungsversprechen einlösen und seine Qualität in der Bearbeitung unter Beweis stellen.

NACHHALTIGKEIT

NACHHALTIGKEIT Vorvertragliche Informationen liefern Angaben, ob ein Versicherer „grüne“ Produkte anbietet. Tut er dies, muss er darüber nach Artikel 8 TVO und/oder Artikel 9 informieren. Artikel 8 fragt, ob bei einem Produkt ökologische und/oder soziale Merkmale erfüllt sind. Wenn das Produkt eine nachhaltige Investition oder eine CO2-Reduzierung anstrebt, muss nach Artikel 9 TVO angegeben werden, welche Referenzwerte herangezogen werden (zum Beispiel Indizes). Welche zusätzlichen Informationsquellen haben Vermittelnde und Versicherte? Michael Franke, Geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg Neun von zehn untersuchten Lebensversicherern (Stand Ende März 2021) berichten mittlerweile zu den Artikeln 3, 4 und 5 TVO; jeder zehnte lässt einzelne Artikel aus. Die überwiegende Mehrheit der Gesellschaften informiert über ihre Anlagestrategien (zum Beispiel Negativliste, Positivliste) und Ausschlusskriterien wie Waffen, Kohle oder Kernkraft. Ebenfalls zu finden sind Informationen zur Verpflichtung auf ESG-Standards wie die UN-Prinzipien für verantwortliches Investieren (PRI) sowie die Prinzipien für nachhaltige Versicherungen (PSI) der Vereinten Nationen. Nachhaltigkeitsberichte und nicht finanzielle Erklärungen bieten zusätzliche Informationen. Sie werden häufig nach Standards wie DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex) oder GRI (Global Reporting Initiative) erstellt und sind meistens als Download bei den Jahresabschlüssen zu finden. Weil Standards noch fehlen, sind die Angaben der einzelnen Gesellschaften allerdings häufig schwer oder gar nicht vergleichbar. Franke und Bornberg beschäftigt sich schon lange mit den vielfältigen Aspekten von Nachhaltigkeit. Als erstes nach außen sichtbares Ergebnis haben wir Anfang 2021 unseren ESG-Report vorgestellt. Dafür wurden alle Erstversicherer in Deutschland befragt und zusätzlich Nachhaltigkeitsberichte ausgewertet. Auf dem ESG-Report sollen künftige Nachhaltigkeitsratings aufbauen. Vermittler*innen und Versicherten bietet der ESG-Report eine gute Einstiegslektüre zum Thema Nachhaltigkeit in der Assekuranz. Er kann kostenlos angefordert werden unter https://www. franke-bornberg.de/ratings/esg-report/esg-report. Das Nachhaltigkeitsteam von Franke und Bornberg berichtet über neue Einsichten und Untersuchungen zum Thema Nachhaltigkeit regelmäßig im fb>blog – der Versicherungsblog. Im März 2021 startete Franke und Bornberg zudem eine Vermittlerbefragung mit dem Schwerpunkt „ESG und TVO aus der Perspektive der Beratenden“. Ganz im Sinne der Nachhaltigkeit werden wir für jede/-n Teilnehmende/-n einen Baum pflanzen. Franke und Bornberg GmbH info@franke-bornberg.de www.franke-bornberg.de 20 05-21 | expertenReport

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