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eR 04/22

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2021 war das kostspieligste Naturkatastrophen-Jahr für die Versicherer in Deutschland. Rund 12,5 Milliarden Euro mussten sie nach Berechnungen des Branchenverbandes GDV für Naturgefahren aufbringen - so viel wie nie zuvor. Forscher rechnen in den nächsten Jahren mit weiter steigenden Schäden durch Naturereignisse. So darf der Klimaschutz auch angesichts der jüngsten geopolitischen Vorfälle nicht ins Hintertreffen geraten. Die Losung lautet: Flagge zeigen auch in schwierigen Zeiten. Die Versicherungsbranche kann einiges zum Klimaschutz beitragen: Allein die Investitionen der immensen Summen an Deckungskapital in nachhaltige Kapitalanlagen kann Richtungsweisendes bewirken. Kunden können zu nachhaltigem Handeln durch Anreize in den Produktangeboten motiviert werden: Höhere Quoten in der Schadenregulierung bei Ersatz durch umweltfreundlichere Alternativen, Vergünstigungen beim Fahren ohne fossile Brennstoffe sowie konsequent „grüne“ Angebote in der Vorsorge beeinflussen zunehmend das Konsumverhalten. Dazu braucht es selbstverständlich das Know-how in der Kundenberatung, die mit einem Fokus auf Nachhaltigkeit diese Möglichkeiten formuliert und dabei gleichzeitig ohne Mehraufwand die regulatorischen Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberatung erfüllt. Wenn die vergangenen Jahre etwas gezeigt haben, dann dies: Nach der Krise ist vor der Krise. Auch wenn nicht jede vorhersehbar ist, so ist die Klimakrise vermutlich die Schlimmste und es gilt sie zu verhindern. Also packen wir’s an.

RECHT Felix Korten,

RECHT Felix Korten, Vorstand und Rechtsanwalt, Korten Rechtsanwälte AG, Partner, gunnercooke Dirk Voges, Rechtsanwalt und Partner, gunnercooke Über die künftige Strategie zur Einhaltung der Menschenrechte muss die Geschäftsleitung eine Grundsatzerklärung abgeben und veröffentlichen. Darin gilt es, Bezug auf die bei der Risikoanalyse ermittelten umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken zu nehmen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zu beschreiben. Zudem verlangt das Gesetz die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Prävention, Minimierung und Beendigung von Sorgfaltspflichtverletzungen. Dazu ist, neben der Implementierung eines Auswahlprozesses sowie eines Überwachungsmechanismus für unmittelbare Zulieferer, unter anderem auch die Einrichtung eines Beschwerdemanagements erforderlich. es darauf an, die bestehenden Systeme zu erweitern und anzupassen. Zumutbarkeit und Angemessenheit spielen hier eine Rolle und orientieren sich an der Art der Geschäftstätigkeit, der Wahrscheinlichkeit und Schwere eines möglichen Schadens sowie den tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten des Unternehmens. Weitere entscheidende Faktoren für die konkrete Ausgestaltung und die Umsetzung der Sorgfaltspflicht werden auch gesamteuropäische Vorgaben aus Brüssel sein. Ende Februar legte die Kommission einen ersten Gesetzentwurf vor. Somit hat das Ringen um ein Lieferkettengesetz gerade erst begonnen. Und der Mittelstand? Zunächst gilt das Lieferkettengesetz nicht für kleinere und mittlere Unternehmen. Komplett ausgenommen sind KMUs damit jedoch nicht. Schon um wettbewerbsfähig zu bleiben, wird es wichtig sein, die eigenen Kunden vertraglich zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes zu verpflichten. Zudem müssen selbst kleinere Zulieferer im Rahmen des Gesetzes ihre Lieferketten prüfen, auch wenn sie nicht unmittelbar davon betroffen sind. Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags laufen hier die Vorbereitungen aktuell auf Hochtouren. 44 Prozent der rund 3.200 Befragten sind bereits jetzt auf Spurensuche in der eigenen Supply Chain. In der Praxis wird mit Fragebögen und Bewertungstools gearbeitet. Dank solcher Instrumente lassen sich Kunden von ihren direkten Zulieferern vertraglich zusichern, dass sie sich an die Vorschriften halten. Gibt es Hinweise auf Abweichungen, kann nachgefragt und gegebenenfalls nachgeprüft werden. Um komplexe Lieferstrukturen dauerhaft zu überwachen, kommt Über die Autoren Felix Korten und Dirk Voges sind Rechtsanwälte und Partner der Großkanzlei gunnercooke, einer der führenden internationalen Rechtsberatungen. Mit dieser Kooperation schlagen die beiden auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwälte nicht nur eine Brücke über den Ärmelkanal, sondern setzen auch national auf flexible Zusammenarbeit, die all ihren Mandanten zugutekommt. gunnercooke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH centralservices@gunnercooke.de www.gunnercooke.de 62 04-22 | expertenReport

Ausgezeichnet. Die expertenReport Kommunikationskanäle belegen bei der quantitativen und qualitativen MRTK-Media-Analyse von Fachzeitschriften und Newslettern für Versicherer und Verlage im Maklermarkt 2021 eine Vielzahl an Top-Platzierungen. experten Report Mediaanalyse 2021 1. Platz 36 % höchste Reichweite im Maklermarkt Print (4 x p.a.) experten Report Mediaanalyse 2021 2. Platz 67 % Nützlichkeit im Alltag Newsletter (täglich) experten Report Mediaanalyse 2021 1. Platz 30 % höchste Kontaktwahrscheinlichkeit Print (4 x p.a.) www.experten.de

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