RECHT Felix Korten, Vorstand und Rechtsanwalt, Korten Rechtsanwälte AG, Partner, gunnercooke Dirk Voges, Rechtsanwalt und Partner, gunnercooke Über die künftige Strategie zur Einhaltung der Menschenrechte muss die Geschäftsleitung eine Grundsatzerklärung abgeben und veröffentlichen. Darin gilt es, Bezug auf die bei der Risikoanalyse ermittelten umweltbezogenen und menschenrechtlichen Risiken zu nehmen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen zu beschreiben. Zudem verlangt das Gesetz die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs zur Prävention, Minimierung und Beendigung von Sorgfaltspflichtverletzungen. Dazu ist, neben der Implementierung eines Auswahlprozesses sowie eines Überwachungsmechanismus für unmittelbare Zulieferer, unter anderem auch die Einrichtung eines Beschwerdemanagements erforderlich. es darauf an, die bestehenden Systeme zu erweitern und anzupassen. Zumutbarkeit und Angemessenheit spielen hier eine Rolle und orientieren sich an der Art der Geschäftstätigkeit, der Wahrscheinlichkeit und Schwere eines möglichen Schadens sowie den tatsächlichen Einwirkungsmöglichkeiten des Unternehmens. Weitere entscheidende Faktoren für die konkrete Ausgestaltung und die Umsetzung der Sorgfaltspflicht werden auch gesamteuropäische Vorgaben aus Brüssel sein. Ende Februar legte die Kommission einen ersten Gesetzentwurf vor. Somit hat das Ringen um ein Lieferkettengesetz gerade erst begonnen. Und der Mittelstand? Zunächst gilt das Lieferkettengesetz nicht für kleinere und mittlere Unternehmen. Komplett ausgenommen sind KMUs damit jedoch nicht. Schon um wettbewerbsfähig zu bleiben, wird es wichtig sein, die eigenen Kunden vertraglich zur Einhaltung des Lieferkettengesetzes zu verpflichten. Zudem müssen selbst kleinere Zulieferer im Rahmen des Gesetzes ihre Lieferketten prüfen, auch wenn sie nicht unmittelbar davon betroffen sind. Laut einer aktuellen Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags laufen hier die Vorbereitungen aktuell auf Hochtouren. 44 Prozent der rund 3.200 Befragten sind bereits jetzt auf Spurensuche in der eigenen Supply Chain. In der Praxis wird mit Fragebögen und Bewertungstools gearbeitet. Dank solcher Instrumente lassen sich Kunden von ihren direkten Zulieferern vertraglich zusichern, dass sie sich an die Vorschriften halten. Gibt es Hinweise auf Abweichungen, kann nachgefragt und gegebenenfalls nachgeprüft werden. Um komplexe Lieferstrukturen dauerhaft zu überwachen, kommt Über die Autoren Felix Korten und Dirk Voges sind Rechtsanwälte und Partner der Großkanzlei gunnercooke, einer der führenden internationalen Rechtsberatungen. Mit dieser Kooperation schlagen die beiden auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Anwälte nicht nur eine Brücke über den Ärmelkanal, sondern setzen auch national auf flexible Zusammenarbeit, die all ihren Mandanten zugutekommt. gunnercooke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH centralservices@gunnercooke.de www.gunnercooke.de 62 04-22 | expertenReport
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