Aufrufe
vor 1 Jahr

eR 03/23

  • Text
  • Wwwexpertende
  • Expertenreport
Die TELIS-Unternehmensgruppe hat sich seit der Unternehmensgründung im Jahr 1992 erfolgreich im Markt etabliert und setzt auch für den weiteren Wachstumskurs konsequent auf Eigenständigkeit und eine starke Gemeinschaft. Ausreichende Liquidität und ein stabiles, zukunftsorientiertes Finanzmanagement sind entscheidende Erfolgsfaktoren für Unternehmen aller Branchen. Insbesondere in unsicheren Zeiten konzentrieren sich viele Betriebe auf diese Vorsichtsmaßnahmen. Energiekosten dauerhaft zu senken gehört dazu, stellen sie doch aktuell und in Zukunft eine der großen Hauptbelastungen dar. Denn ein Zurück zu den günstigen Konditionen für die Beschaffung von Strom und Gas, die noch bis Februar 2022 angeboten wurden, gibt es langfristig nicht mehr. Zudem führen die sozialen Sicherungssysteme durch die Kostenexplosionen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie die leeren Kassen der Rentenversicherung zu einer zunehmenden Verunsicherung auf Verbraucherseite. Versicherungsvermittlerunternehmen sollten und müssen sich deshalb für ihre Privat- und Geschäftskunden zunehmend als Risikocoach positionieren.

Deutsche

Deutsche Unterstützungskasse und InterRisk kooperieren in der bAV Durchführungsweg wechseln, Bilanzen bereinigen, Renten garantieren Wie Unternehmer ihre Bilanz und Liquidität schonen beziehungsweise optimieren können, zeigt die Kooperation zwischen der Deutschen Unterstützungskasse e. V. (DUK) und der InterRisk Lebensversicherungs-AG. Beide Unternehmen wollen Unternehmen von ihren hohen Pensionsverpflichtungen befreien, die Bilanzen bereinigen und zugesagte Renten garantieren. Das Konzept: der Wechsel von Pensionszusagen zur Deutschen Unterstützungskasse. Herr Willms, worin besteht Ihre Kooperation? Christian Willms: Wir haben uns mit der Deutschen Unterstützungskasse auf ein Spezialgebiet in der bAV fokussiert. Wir helfen Unternehmen, ihre kapitalintensive Pensionsverpflichtungen auszulagern, um so die Bilanzen zu bereinigen und die Liquidität zu schonen. Deshalb lautet unsere Empfehlung auch, den Durchführungsweg zu wechseln und die Pensionszusagen auf die Unterstützungskasse zu übertragen. Wir von der DUK bringen dabei unser fachliches Know-how für Unterstützungskassenzusagen sowie unsere webbasierte Abwicklungsplattform in die Kooperation ein, die InterRisk ihre umfassende und weitreichende Expertise für die geeigneten Rückdeckungstarife. Herr Stephan, warum sollten Unternehmen den Durchführungsweg wechseln? Marcus Stephan: Firmeninhaber und -entscheider haben ein großes Interesse an der Zusage einer lebenslangen Rente mit einer „harten“ Garantie. Sowohl aus der Verantwortung für die Mitarbeitenden als auch aus dem berechtigten Eigeninteresse. Weiterhin spielen bilanzielle Aspekte eine große Rolle. Pensionszusagen können einen erheblichen Posten in der Unternehmensbilanz ausmachen und stellen somit unter Umständen bei Unternehmensveräußerungen oder Nachfolgeregelungen ein großes Hemmnis dar. Das gilt auch für einen Erbfall. Insofern haben potenzielle Käufer oder Erben meist wenig Interesse daran, bei hohen Pensionsverpflichtungen für ausreichend Deckungsvermögen sorgen zu müssen. Dieses Szenario kann vermieden werden, wenn Pensionsverpflichtungen ausgelagert werden. CW: Es sprechen weitere positive Effekte für unser Modell. Unternehmensratings können durch eine Auslagerung deutlich verbessert werden. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass unser Konzept ausscheidenden Unternehmern mehr Sicherheit verleiht, wenn die zugesagte Rente unabhängig vom Schicksal des Unternehmens organisiert wird. Das kann beispielsweise auch bei Unternehmensveräußerungen in Kombination mit einem Treuhandkonto relevant sein. 2009 wurde das Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) eingeführt. Wie sehen die Auswirkungen auf die Unternehmensbilanzen aus? MS: Im Zusammenspiel von BilMoG und dem niedrigen Zinsniveau der vergangenen Jahre sind die Pensionsverpflichtungen mancher Unternehmen im wahrsten Sinne des Wortes explodiert. Seit 2009 werden Rückstellungen für Leistungen, 48 03-23 | expertenReport

BETRIEBLICHE VORSORGE Marcus Stephan, Vorstand, InterRisk Lebensversicherungs-AG Christian Willms, Vorstand, Deutsche Unterstützungskasse e. V. die Mitarbeitenden und GmbH-Geschäftsführern zugesagt wurden, in der Handels- und der Steuerbilanz mit unterschiedlichen Rechnungsgrundlagen bewertet, was jeweils zu anderen Betriebsergebnissen führt. Infolgedessen explodieren die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz nahezu. Folglich wurde der Unterschied zwischen der zulässigen Pensionsrückstellung nach Handelsrecht beziehungsweise Steuerrecht von Jahr zu Jahr größer. Steigende Rückstellungen beeinträchtigen nicht nur die Liquidität und die Eigenkapitalquote der Unternehmen, sondern schmälern auch den Unternehmensgewinn – und somit in letzter Konsequenz auch die Tantiemenansprüche von GmbH-Geschäftsführern (siehe Abbildung). → Abbildung: Pensionszusage an einen 50-jährigen GmbH-Geschäftsführer mit mtl. 5.000 € Altersrente und einem Rententrend von 2,0 % 1.500.000 € 1.379.089 € 1.200.000 € 900.000 € 600.000 € 300.000 € Differenz ca. 300.000 € 810.467 € 0 € Quelle: www.pcp-kanzlei.de 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 § 253 (2) HGB (Endwert 1,10 %) § 6a EStG (6,00 %) Beispiel aus 2019, Zinssatz 2,71 % (Zinssatz 11/22 = 1,78 %): In der HGB-Bilanz explodieren die Pensionsrückstellungen und reduzieren die GmbH-Gewinne sowie die Tantiemen des Geschäftsführers. Im Jahr 2022 beträgt die Differenz zwischen der handelsrechtlichen und der steuerrechtlich zulässigen Pensionsrückstellung circa 300.000 Euro. Die Folge für den Geschäftsführer: Bei einem Tantiemen-Anspruch von 10 % am HGB-Gewinn verliert er aufgrund der Pensionszusage etwa 30.000 Euro Tantieme für das Bilanzjahr 2022. expertenReport | 03-23 49

Das IVW-geprüfte Print-Magazin expertenReport erscheint pro Quartal. Das Themenspektrum konzentriert sich auf die relevanten Sparten sowie die Zukunftsthemen der deutschen Versicherungswirtschaft.

Das expertenReport E-Paper erscheint fünf Mal pro Jahr.

Folgen Sie uns

Immer up-to-date:
Mit Newsletter, E-Paper
und Print-Magazin