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eR 03/23

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Die TELIS-Unternehmensgruppe hat sich seit der Unternehmensgründung im Jahr 1992 erfolgreich im Markt etabliert und setzt auch für den weiteren Wachstumskurs konsequent auf Eigenständigkeit und eine starke Gemeinschaft. Ausreichende Liquidität und ein stabiles, zukunftsorientiertes Finanzmanagement sind entscheidende Erfolgsfaktoren für Unternehmen aller Branchen. Insbesondere in unsicheren Zeiten konzentrieren sich viele Betriebe auf diese Vorsichtsmaßnahmen. Energiekosten dauerhaft zu senken gehört dazu, stellen sie doch aktuell und in Zukunft eine der großen Hauptbelastungen dar. Denn ein Zurück zu den günstigen Konditionen für die Beschaffung von Strom und Gas, die noch bis Februar 2022 angeboten wurden, gibt es langfristig nicht mehr. Zudem führen die sozialen Sicherungssysteme durch die Kostenexplosionen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie die leeren Kassen der Rentenversicherung zu einer zunehmenden Verunsicherung auf Verbraucherseite. Versicherungsvermittlerunternehmen sollten und müssen sich deshalb für ihre Privat- und Geschäftskunden zunehmend als Risikocoach positionieren.

GESUNDHEIT & PFLEGE Der

GESUNDHEIT & PFLEGE Der pflegebedürftige Versicherte kann das Pflegegeld steuerfrei vereinnahmen (§ 3 Nr. 1a EStG) und auch an einen Laienpfleger als Aufwandsentschädigung weiterreichen (Anmerkung: Auch für den Laienpfleger ist das weitergeleitete Pflegegeld eine steuerfreie Einnahme, § 3 Nr. 36 EStG). Bereits mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz hatte der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.07.2008 die regelmäßige Überprüfung der Leistungen der sozialen Pflegeversicherung und deren Anpassung basierend auf der kumulierten Preisentwicklung normiert. Die Überprüfung der Leistungen sollte ab dem Jahr 2014 in dreijährigen Intervallen, das heißt nachfolgend in den Jahren 2017, 2020 und so weiter, erfolgen. Die für das Jahr 2020 verpflichtend vorgesehene Prüfung wurde aber ausgesetzt und erst 2021 mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz wurden die Pflegesachleistungen um rund fünf Prozent und die Leistungen der Kurzzeitpflege um rund zehn Prozent erhöht. Die Bezieher von Pflegegeld, das heißt die Versicherten, deren pflegerische Versorgung ausnahmslos durch Familienangehörige und andere Laienpfleger gesichert wird, gingen dabei leer aus. Vor dem Hintergrund der hohen Inflationsrate, die im Oktober 2022 mit 10,4 Prozent ihren vorläufigen Höchststand der letzten Jahre markiert hatte, bedeutete diese Nullrunde somit weitere finanzielle Einbußen. Volkswirtschaftlicher Schaden Die pflegerische Versorgung eines Familienangehörigen neben einer vollschichtigen Berufstätigkeit führt viele Berufstätige an und oft auch weit über ihre Belastungsgrenzen hinaus. Dies hat auch für Arbeitgeber weitreichende Folgen, da derart belastete Arbeitnehmer entweder ihr Arbeitsverhältnis kündigen (Fluktuationsschaden) oder die vom Gesetzgeber gebotene Möglichkeit einer Freistellung im Rahmen einer Pflegezeit oder die Reduzierung ihrer regelmäßigen Arbeitszeit in Verbindung mit einer Familienpflegezeit in Anspruch nehmen (Absentismusschaden). Während die finanziellen Einbußen aus Absentismus- und Fluktuationsschäden von den Unternehmen beziffert werden können, gleichen Präsentismusschäden, das heißt Schäden aus einer eingeschränkten Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern infolge der Überlastung, einer Black Box. In Zeiten hoher Energiekosten, ungünstiger Wechselkurse und von Lieferengpässen führen Präsentismusschäden zu einer weiteren unkalkulierbaren Belastung der Unternehmen in Milliardenhöhe. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein schweres Erbe angetreten und agiert auf dünnem Eis. Der Mediziner weiß sehr genau um die Probleme der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung. Die steigenden Pflegefallzahlen und -kosten haben den Ausgabensaldo der sozialen Pflegeversicherung in 2022 auf 53,85 Milliarden Euro anwachsen lassen. Bei dem Versuch, einen weiteren Zuschuss aus dem Bundeshaushalt zu erhalten, handelte sich der oberste Gesundheitshüter von seinem Amtskollegen im Bundesfinanzministerium eine klare Absage ein. Infolgedessen stimmt Lauterbach die Versicherten der sozialen Pflegeversicherung bereits auf eine Erhöhung des Beitragssatzes ein (aerzteblatt.de, Ausgabe vom 11.01.2023). Deutliche Beitragserhöhungen sind auch bei den Versicherten der privaten Pflegeversicherung infolge der hohen Kostensteigerungen bereits im Jahr 2022 angekommen. Beim Drehen an der Schraube des Beitragssatzes der sozialen Pflegeversicherung muss der Bundesgesundheitsminister mit viel Fingerspitzengefühl agieren. Einerseits müssen die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung mit den Beitragseinnahmen und dem bislang gewährten Zuschuss aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden; andererseits führen Beitragserhöhungen auch zu einer höheren Belastung der Unternehmen. In Zeiten einer schwächelnden Konjunktur sicherlich ein äußerst ungünstiger Moment. Sofern Lauterbach nicht die wundersame Geldvermehrung entdeckt, werden die vor allem beim Pflegegeld längst überfälligen Leistungsanpassungen – wenn überhaupt – sehr bescheiden ausfallen. Ein Teufelskreis, der eine nachhaltige Lösung beziehungsweise eine Entlastung pflegender Angehöriger auf Sicht nicht erkennen lässt. § 3 Köl’sches Grundgesetz Natürlich kann der aus Düren stammende Bundesgesundheitsminister den Blick auf die benachbarte Domstadt lenken und auf das in der Politik oft strapazierte Prinzip Hoffnung gemäß dem § 3 Köl’sches Grundgesetz „Et hätt noch immer jot jejange“ vertrauen. Versicherungsvermittler, und hier vor allem Versicherungsmakler in ihrer Eigenschaft als Sachwalter ihrer Kunden, sollten das längst erkennbare Risiko überbordender Pflegekosten in ihren Beratungsgesprächen thematisieren. Die demografischen Verwerfungen in Deutschland werden einen Anstieg der Pflegefallzahlen und -kosten in den nächsten Jahren weiter katalysieren. Die von der Mehrheit der Kunden und nicht wenigen Vermittlern geübte Vogel-Strauß- Politik stellt dabei sicherlich keinen qualifizierten Lösungsansatz dar. AssekuranZoom GbR team@assekuranzoom.de www.assekuranzoom.de 34 03-23 | expertenReport

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