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eR 02/21

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Unternehmensentwicklung hat viele Facetten und ist kein kurzfristig aufgesetztes Schnellschuss- Projekt oder gar eine Einmalaktion. Vielmehr stellt sie einen Prozess dar, der zu keinem Zeitpunkt endet… Deshalb betrachten die Autoren eine Unternehmensentwicklung auch uns ganz unterschiedlichen Blickwinkeln. Im Mittelpunkt stehen dabei natürlich die digitale Welt mit ihren weitreichenden Möglichkeiten für eine moderne Kommunikation, zum Beispiel via WhatsApp, die Nutzung bekannter Businessportale wie XING oder LinkedIn. Thomas Fritzsche beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Frage „Was wir von den Bienen lernen können?“ Sehr viel – auch wenn uns das auf den ersten Blick nicht bewusst ist. Und natürlich dreht sich in dieser Ausgabe sehr viel um ein Thema Bestand, Bestandsverkauf, Maklerrente und Unternehmensnachfolge, denn über später sollte man früher nachdenken.

RECHT & DATENSCHUTZ

RECHT & DATENSCHUTZ Bild: © Sergey Nivens – stock.adobe.com NIE OHNE FALLSCHIRM Sicher geht, wer sich mit einer ausreichend großen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausstattet. 76 02-21 | expertenReport

Versicherungsschutz und Unternehmenskauf Der passende Versicherungsschutz ist gerade bei einer Unternehmenstransaktion von ganz besonderer Bedeutung. Denn wenn dem Grunde nach eine Haftung besteht, ist es ja nicht nur die Frage, ob der Veräußerer oder der Erwerber dafür haften muss. Es ist doch in erster Linie die Frage, ob ein Versicherer die (überraschend festgestellte) Haftung durch Zahlung zu übernehmen hat. Ich schreibe heute über den Share-Deal (zum Beispiel Verkauf von GmbH-Anteilen) und den Asset-Deal (Bestandsverkauf) von Versicherungsmaklern. Wenn ich also nach üblichen Versicherungsbedingungen analysieren will, ob die Haftungsverantwortung einem Kunden gegenüber über die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Pflichtversicherung abgedeckt ist, dann muss ich mich natürlich zunächst einmal mit dieser Haftungssituation auseinandersetzen. Würden Sie ein Versicherungsmaklerunternehmen kaufen, welches eine jährliche Courtageeinnahme von 1.000.000 Euro hat? Grundsätzlich schon, wenn Sie sich das leisten können. Aber würden Sie dieses Unternehmen auch kaufen, wenn es eine Haftungsverantwortung von 10.000.000 Euro hat? Die Haftungsverantwortlichkeit finden Sie natürlich nicht in einer Bilanz. Denn in der Regel handelt es sich nicht um eine bilanzielle Forderung eines Dritten, sondern nur um eine Haftungsgefahr, die sich möglicherweise erst in naher Zukunft aus einer längst begangenen Falschberatung ergibt. Sie müssen also zusätzlich aus dem Bestand heraus die möglichen schon angelegten Haftungsgefahren analysieren und finanziell bewerten. Wenn Sie dann zu der Erkenntnis kommen, dass möglicherweise auch die 10.000.000 Euro an drohendem Haftungspotenzial komplett versichert sind, sieht die Welt schon wieder besser aus. Ein Haftungsproblem kann beispielsweise schon allgemein bekannt sein, aber dem Erwerber noch nicht. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie für die Vermittlung von P+R-Containern in Anspruch genommen werden können? Aufgrund der eindeutigen Rechtsprechung hierzu würde ich dies als objektiv bekannt bejahen. So gab es natürlich auch viele weitere haftungsträchtige Kapitalanlageprodukte, die vermittelt wurden, die eigentlich auf Ihrer Black List bei der Analyse des Bestandes stehen sollten. → expertenReport | 02-21 77

Das IVW-geprüfte Print-Magazin expertenReport erscheint pro Quartal. Das Themenspektrum konzentriert sich auf die relevanten Sparten sowie die Zukunftsthemen der deutschen Versicherungswirtschaft.

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