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eR 02/21

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Unternehmensentwicklung hat viele Facetten und ist kein kurzfristig aufgesetztes Schnellschuss- Projekt oder gar eine Einmalaktion. Vielmehr stellt sie einen Prozess dar, der zu keinem Zeitpunkt endet… Deshalb betrachten die Autoren eine Unternehmensentwicklung auch uns ganz unterschiedlichen Blickwinkeln. Im Mittelpunkt stehen dabei natürlich die digitale Welt mit ihren weitreichenden Möglichkeiten für eine moderne Kommunikation, zum Beispiel via WhatsApp, die Nutzung bekannter Businessportale wie XING oder LinkedIn. Thomas Fritzsche beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Frage „Was wir von den Bienen lernen können?“ Sehr viel – auch wenn uns das auf den ersten Blick nicht bewusst ist. Und natürlich dreht sich in dieser Ausgabe sehr viel um ein Thema Bestand, Bestandsverkauf, Maklerrente und Unternehmensnachfolge, denn über später sollte man früher nachdenken.

BEWERTUNG & VERKAUF Die

BEWERTUNG & VERKAUF Die zentralen Fragen, die sich jeder Makler vor dem Verkauf beziehungsweise der Übertragung seines Bestandes stellen sollte: Zentrale Fragen, die vor Vertragsabschluss geklärt sein sollten 1. Ist der Käufer nachprüfbar in der Lage, die Kaufpreiszahlung zu leisten, beziehungsweise besteht eine Insolvenzabsicherung für den Verkäufer? 2. Wie gestalten sich die gesellschaftsrechtlichen Zusammenhänge des Käufers: Handelt es sich beispielsweise um ein Tochterunternehmen, dessen Mutter grundsätzlich eine Interessenlage besitzt, die im Widerspruch zu den Interessen des Verkäufers stehen kann? 3. Muss der Verkäufer seinen Bestand vor der Übertragung aufbereiten (zum Beispiel Digitalisierung, Pool-Übertragung et cetera) und, wenn ja, in welchem Umfang? 4. Welche Daten und Unterlagen muss der Verkäufer dem Käufer für eine Bestands-/Unternehmensbewertung bereitstellen und in welcher Form? Inwieweit unterstützt der Käufer den Verkäufer diesbezüglich? 5. Werden an die formalen Kundenbeziehungen, insbesondere hinsichtlich vorhandener Maklerverträge und Maklervollmachten, bestimmte (inhaltliche) Anforderungen gestellt? 6. Wie wird vom Käufer der Bestand beziehungsweise das Unternehmen des Verkäufers bewertet? Welche allgemeinen anerkannten Bewertungsmethoden finden gegebenenfalls Anwendung? 7. Passt die angebotene Zahlungsmodalität zu den Vorstellungen des Verkäufers (zum Beispiel einmalige Zahlung, Ratenzahlung oder als Verrentung)? 8. Ist die Zahlung des Kaufpreises (nachträglich) abhängig von der zukünftigen Bestandsentwicklung und, wenn ja, in welcher Art und Weise ist dies adäquat im Gesamtkaufpreis (erhöhend) berücksichtigt? 9. Was ist in Bezug auf Stornorücklagen/-reserven beziehungsweise zukünftige Stornorückbelastungen des Verkäufers aus diskontierten Courtagen vertraglich geregelt – auch mit Blick auf nachgewiesene Maßnahmen zur Stornoabwehr? 10. Auf welcher (gesellschafts-)rechtlichen Grundlage erfolgt die Übertragung des Bestandes beziehungsweise die Übernahme des Unternehmens des Verkäufers durch den Käufer und kann der Käufer die in diesem Zusammenhang an ihn gestellten rechtlichen Anforderungen auch erfüllen? 54 02-21 | expertenReport

Über die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e. V. Der SdV ist ein Berufsverband, dessen Aufgabe die berufsständische Interessenvertretung seiner mehr als 4.300 Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Versicherungsvermittler (Versicherungsmakler oder Mehrfachversicherungsvertreter) ist. Durch stetige Öffentlichkeitsarbeit informiert der SdV außerdem in verständlicher Art und Weise über Änderungen und relevante Neuerungen, die für den Alltag und das Wesen des Versicherungsvermittlers von Bedeutung sind. Eine der viel genutzten Leistungen des SdV sind die leistungsstarken und beitragsgünstigen Gruppenverträge in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Der SdV kümmert sich außerdem intensiv um die Makler, die ihre Tätigkeit aufgeben beziehungsweise in den Ruhestand gehen und deswegen ihren Bestand an einen Nachfolger übertragen, also verkaufen wollen. Seit 2019 gibt es dafür sogar ein eigenes Vorstandsressort unter Leitung von Herrn Uwe Esche. SdV e. V. info@sdv-online.de www.sdv-online.de 11. Entsprechen das angebotene Vergütungsmodell und die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der Übertragung der steuerlichen Situation des Verkäufers? 12. Können die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Datenschutz, in allen Phasen der Bestandsübertragung eingehalten beziehungsweise berücksichtigt werden? 13. Fallen im Zusammenhang mit der Bewertung des Bestandes/Unternehmens für den Verkäufer Kosten an und, wenn ja, wann und in welchem Umfang? 14. Ist der Käufer fachlich und organisatorisch in der Lage, den übernommenen Bestand dauerhaft qualifiziert zu betreuen? 15. Wer übernimmt in der Praxis die Bestandsbe treuung? Übernimmt die Betreuung der Käufer selbst, also mit eigenem angestelltem Personal, oder beauftragt er mit ihm kooperierende Dritte (Makler)? 16. Werden im Falle der Beauftragung der Bestandsbetreuung durch kooperierende Dritte (Makler) diese im Interesse des Käufers verpflichtet (zum Beispiel keine sachlich unbegründeten Umdeckungen)? Zentrale Fragen, die ebenfalls vor Vertragsabschluss geklärt sein sollten und insbesondere die spätere Vertragsdurchführung betreffen 1. Entstehen dem Verkäufer nach der Bestandsübertragung Kosten oder sonstige Gebühren et cetera? Wenn ja, wie berechnen sich diese? 2. Wird durch den Käufer vertraglich garantiert, dass der Bestand qualifiziert und unter der Sicht seiner bestmöglichen Erhaltung betreut wird? Gibt es ein konkretes Servicelevel-Agreement? 3. Gibt es für den Fall, dass künftige Zahlungen von der Bestandsentwicklung abhängig gemacht werden, Zusicherungen durch den Käufer zur Bestandssicherung (beziehungsweise Stornomitteilungen, keine sachlich unbegründeten Umdeckungen)? 4. Kann der Verkäufer auch nach der Bestandsüber- tragung weiter tätig sein (zum Beispiel als Unter- vermittler, Tippgeber, Minijob) und, wenn ja, welche vertraglichen Regelungen gibt es hierzu? 5. Welche Berichtspflichten gibt es seitens des Käufers hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Bestandes – insbesondere im Fall von Vertragskündigungen oder sonstigen Stornos, wenn dies (nachträglich) Einfluss auf den Kaufpreis hat? expertenReport | 02-21 55

Das IVW-geprüfte Print-Magazin expertenReport erscheint pro Quartal. Das Themenspektrum konzentriert sich auf die relevanten Sparten sowie die Zukunftsthemen der deutschen Versicherungswirtschaft.

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